Ohne Erfolg bleibt die Beschwerde des Landes Vorarlberg und der Gemeinde Gaissau gegen die Pläne, die Abflughalle auf dem Flugplatz Altenrhein zu vergrößern. Die Beschwerdeführer seien aus Sicht des Gerichtes nicht zur Beschwerde berechtigt, so das Urteil laut “tagblatt.ch”.
Gericht: Kein Einfluss auf Flugbewegungen, Lärm
Die Erweiterung der Abflughalle um 35 Quadratmeter sowie die Integration der Passagier-Lounge in den “Critical Part” (Bereich nach der Sicherheitskontrolle) sind – so die Richter – von untergeordneter Bedeutung und örtlich begrenzt. Es gebe keinen Einfluss auf Flugbewegungen und Lärmemissionen. Das Gericht folgte der Ansicht der Beschwerdeführer, eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen infolge der Erweiterung sei “sehr wahrscheinlich”, damit nicht. Die Airport Altenrhein AG begründete ihr Ansinnen mit Platzmangel angesichts der aktuellen Frequenz der Linien.
Größeres Projekt noch in der Schwebe
Noch nicht entschieden ist ein größeres Bauvorhaben: Bis zu zehn Flugzeuge sollen demnach in einem 74 Meter langen, 72 Meter breiten und 11,5 Meter hohen Hangar Platz finden. Laut “Tagblatt” bewilligte das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Projekt. Es gab allerdings zwei Beschwerden.
(Red.)
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