Die Zufahrt zum Friedhof St. Anton erfolgt ausschließlich von der Hochquellenstraße kommend über die St.-Anton-Straße. Die Abfahrt erfolgt entweder über die Friedhofstraße in Richtung Mozartstraße oder über die Bergstraße bzw. Haldenstraße.
Für diese Zeiten gilt zudem für die St.-Anton-Straße, zwischen der Hochquellenstraße und der Friedhofstraße, ein beidseitiges Halte- und Parkverbot. Für die gesamte Friedhofstraße gilt ein einseitiges, in der erlaubten Fahrtrichtung linksseitiges, Halte- und Parkverbot.
Stadtfriedhof
Lenker/innen von Fahrzeugen ist es am Sonntag, dem 1. November 2015, von 7 bis 17 Uhr verboten, den Tiergartenweg in Hohenems, zwischen der Einmündung in die Schlossbergstraße und dem Pfadfinderheim, zu befahren.
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