Der für den schweren Autounfall verantwortliche Fahrer war erst 15 Jahre alt. Zudem war der junge Pkw-Lenker mit 1,04 Promille alkoholisiert. Das von ihm gesteuerte Auto seiner Mutter prallte am 15. August 2016 in Thal bei Sulzberg bei einem Abbiegemanöver gegen einen auf einem Parkplatz abgestellten Lkw. Dabei zog sich der 15-jährige Beifahrer schwere Verletzungen zu. Der Mitfahrer brach sich in der linken Gesichtshälfte Jochbein, Augenhöhle und Kieferknochen und zog sich eine leichte Gehirnerschütterung zu.
Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 240 Euro. Der Schüler hat dem verletzten Beifahrer ein Teilschmerzengeld von 200 Euro zu bezahlen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth waren mit der Entscheidung von Richterin Verena Marschnig einverstanden. Die Vorstrafe wird im Leumundszeugnis nicht aufscheinen.
Nicht geplant
Die Strafrichterin nahm keinen Unfall unter besonders gefährlichen Verhältnissen an. Weil die Autofahrt während des Alkoholkonsums noch nicht geplant gewesen sei. Zudem ging das Gericht von keiner überhöhten Geschwindigkeit aus. Deshalb hätte die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen nur drei Monate Gefängnis oder 180 Tagessätze betragen.
Die beiden 15-Jährigen hatten im Lokal eines Sportvereins Bier getrunken. Danach nahm sich der Angeklagte ohne Wissen seiner Mutter den Autoschlüssel und fuhr mit deren Pkw los. Der Angeklagte behauptete, er sei dazu von seinem Beifahrer provoziert worden. Der Beifahrer sagte hingegen, die Spritzfahrt sei die Idee des Angeklagten gewesen. Dabei sei der Autolenker zeitweise mit 160 km/h gefahren.
Der Angeklagte, der über keinen Führerschein verfügt, gab vor Gericht an, er sei zum ersten Mal mit einem Auto gefahren. Er habe zuvor nur einen Traktor gelenkt.
Der verletzte Beifahrer gab zu Protokoll, er sei eineinhalb Wochen lang im Krankenhaus gewesen und operiert worden. Er forderte ein Schmerzengeld von 10.000 Euro.
Allgemeine Abschreckung
Verteidigerin Lerch beantragte eine Diversion. Bei einem Alkounfall mit Personenschaden sei zur allgemeinen Abschreckung eine derart milde Sanktion jedoch nicht möglich, sagten sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin.
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