Für drei verletzte und 30 gefährdete Fahrgäste in einem Bregenzer Schulbus strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde gestern ein Autofahrer, der alkoholisiert die Vorrangregeln missachtet hatte. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der vierfach vorbestrafte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der mit 1,56 Promille alkoholisierte Pkw-Lenker hatte am 6. Mai um 7.40 Uhr in Bregenz-Vorkloster beim Linksabbiegen ohne Blinklicht einen entgegenkommenden Schulbus geschnitten. Der 43-jährige Busfahrer wurde dadurch zu einer Vollbremsung gezwungen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Durch das abrupte Bremsmanöver wurden im Bus drei von mehr als 30 Fahrgästen verletzt.
Eine 40-jährige Frau wurde schwer verletzt. Sie erlitt einen Schlüsselbeinbruch und einen Handgelenksbruch. Leicht verletzt wurde mit einer Knieprellung ihre minderjährige Tochter. Ebenfalls leicht verletzt wurde im Schulbus ein Bub.
Abstand unterschätzt
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er habe zu seinem Parkplatz nach links abbiegen wollen, sagte der 42-jährige Bregenzer. Dabei habe er den Abstand zum Schulbus unterschätzt.
Der Bosnier wurde nicht nur deshalb schuldig gesprochen, weil er fahrlässig drei Buspassagiere verletzt hatte, sondern auch deswegen, weil im Bus mehr als 30 weitere Fahrgäste und der Busfahrer gefährdet wurden. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen. Im Strafverfahren wurde der Arbeiter auch dazu verurteilt, der Schwerverletzten und ihrer Tochter insgesamt 500 Euro Teilschmerzengeld zu bezahlen. Letztendlich wird er zivilrechtlich den Verletzten noch weit mehr zu bezahlen haben.
Die verletzte Frau sagte, sie befinde sich nach wie vor in Physiotherapie. Ihre schwere Verletzung habe sie während eines Wohnungsumzugs erlitten.
Das Gericht sah vom beantragten Widerruf der Staatsanwaltschaft ab. Demnach muss der Angeklagte den Strafrest von 560 Euro aus einer Vorstrafe nicht bezahlen. Wegen eines Eigentumsdelikts war er heuer im Februar am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Probezeit für den bedingten Teil der Geldstrafe wurde auf fünf Jahre verlängert.
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