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Alkolenker baute folgenschweren Unfall am Wiener Gürtel: Kein Gefängnis

Verheerendes Bild nach dem Unfall am Wiener Gürtel
Verheerendes Bild nach dem Unfall am Wiener Gürtel ©BPD Wien
Dafür, dass ein Alko-Unfall im Dezember 2013 am Gürtel "nur" mit Schwerverletzten, aber keinen Toten geendet hat, sind laut dem Sachverständigen gleich mehrere Schutzengel verantwortlich. Am Mittwoch erfolgte im Wiener Landesgericht die rechtliche Aufarbeitung.
Der Unfall am Gürtel
Bilder von dem Crash

Der 22-jährige Verursacher wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf drei Jahre bedingt verurteilt und muss nicht hinter Gitter.

Der schwere Unfall am Wiener Gürtel

Der junge Mann war mit dem Audi seines Vaters am 3. Dezember 2013 mit mehr als 75 km/h über den äußeren Gürtel gerast, hatte im Bereich der Volksoper zwei rote Ampeln ignoriert und war gegen ein Taxi und anschließend gegen einen Lichtmasten gekracht. Während der Taxler unverletzt blieb, erlitt dessen Passagierin ein Schleudertrauma.

Der Beifahrer und Freund des 22-Jährigen brach sich zwei Rippen, seine Wirbelsäule wurde zweimal angeknackst, beide Nieren und die Milz eingerissen. Noch schlimmer erwischte es den Unglückslenker selbst, der derart schwere Kopfverletzungen davontrug, dass die Ärzte an seinem Überleben zweifelten.

Alko-Lenker: “Hatte nur einen Cocktail”

An den eigentlichen Unfall fehlt dem jungen Mann jede Erinnerung, und auch warum er am äußeren und nicht stattdessen am inneren Gürtel in Richtung seines Heimatbezirks unterwegs war kann er sich nicht erklären. Sicher will er sich lediglich dessen sein, nur einen einzigen Cocktail getrunken zu haben, der die per Bluttest festgestellten 1,3 Promille Alkohol im Blut aber keinesfalls erklären kann. “Wurde der Strawberry Daiquiri in einem Drei-Liter-Glas serviert?”, wollte die Staatsanwältin wissen – worauf der Angeklagte keine Antwort geben konnte.

Auch der Freund des 22-Jährigen hatte mit 1,8 Promille einiges über den Durst getrunken, aber zuvor sein Auto abgestellt. Wann wer wie viel getrunken hatte, konnte dieser bei seiner Aussage ebenfalls nicht sagen, obwohl er sich an den sonstigen Tagesverlauf noch relativ gut erinnern konnte.

Urteil: Sechs Monate und Geldstrafe

Einzelrichterin Christine Salzborn verhänge ein Strafmaß von sechs Monaten, bedingt auf drei Jahre, sowie eine unbedingte Geldstrafe von 140 Tagsätzen zu je vier Euro: “Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, Sie zwei Monate ins Gefängnis zu setzen”, sagte sie zum Angeklagten. Wichtiger für den arbeitslosen Schulabbrecher sei es, einen Job zu finden. “Denn Sie werden eine Menge zu zahlen haben.”

Tausende Euro Folgekosten

Neben den Gerichts- und eventuell Spitalskosten kommen auf den jungen Mann 11.000 Euro zu, die der Versicherung im Regress zugesprochen wurden. 3.000 Euro Schmerzensgeld bekam auch sein Freund zuerkannt. Letztere sind auch der Grund, warum sich die Verteidigung Bedenkzeit erbat, da hier noch rechtliche Probleme mit der Versicherung zu klären sind. Mit der Strafe sei man jedenfalls einverstanden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(apa/red)

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