AA

Alkoholverbot rund um den Bahnhof Dornbirn

Alkoholverbot am Bahnhof wird ausgeweitet.
Alkoholverbot am Bahnhof wird ausgeweitet. ©VOL.AT/Hagen
Dornbirn - Nach zunehmenden Ordnungsstörungen an der Rückseite des Bahnhofs Dornbirn wurde in der jüngsten Stadtvertretung die Verordnung über das Alkoholverbot angepasst.

So stellt nun nicht nur das Konsumieren, sondern auch das Mitführen von Alkohol im offenen Gebinde eine Verwaltungsübertretung dar. “Das Alkoholverbot für den Bahnhofsbereich hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt, mit der Anpassung wird es nun noch wirksamer. Das ist notwendig für ein sicheres, sauberes und möglichst angenehmes Bahnhofsumfeld”, so Bürgermeisterin Andrea Kaufmann.

Grafik: Stadt Dornbirn
Grafik: Stadt Dornbirn ©Grafik: Stadt Dornbirn

Rund 26.500 Ein und Aussteiger von Bus und Bahn gibt es an Wochentagen durchschnittlich am Bahnhof in Dornbirn. Pendler, Reisende, Passanten, aber auch Anrainer und Geschäftsleute der Umgebung sollen sich sicher und möglichst wohl fühlen. Nicht zuletzt deshalb gilt in diesem Bereich bereits seit 2003 eine Alkoholverordnung. Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wurde 2013 und 2016 ausgeweitet. Mit dem aktuellen Beschluss wird die Verbotszone noch eine Spur größer und schließt nun auf Rohrbacher Seite die Verlängerung des Fußweges entlang der Bahnlinie bis zur Einmündung in die Gemeindestraße Rohrbach mit ein sowie an der Dr. Anton-Schneider-Straße die kleine Grünfläche mit Sitzbank im Bereich der Einmündung Grabenweg. In beiden Bereichen haben sich in den letzten Monaten Beschwerden wegen Vermüllung, Lärm und Belästigung von Passanten und Radfahrern gehäuft. Insbesondere Eltern von Schulkindern haben sich beklagt. Auch die Verkehrssicherheit wurde durch herumliegende Getränkedosen und Scherben auf dem Geh- und Radweg beeinträchtigt.

Änderung mit weitreichender Wirkung

War bislang nur der Konsum von Alkohol verboten, so ist es jetzt bereits die Mitnahme. Ausgenommen ist das Mitnehmen in ungeöffneten Verpackungen und das Mitführen in Kraftfahrzeugen – diese Ausnahme ist notwendig, damit in den Verbotsbereichen Alkoholika überhaupt transportiert werden dürfen, zum Beispiel wenn sie dort gekauft werden. Notwendig war diese Anpassung für den Vollzug der Verordnung. Eine Anzeige konnte nämlich bisher nur erfolgen, wenn jemand auf frischer Tat beim Alkoholkonsum betreten wurde oder wenn eindeutige Zeugenaussagen vorlagen. Wer also mit geöffneter Bierdose in der Hand in der Verbotszone ist, konnte bisher nicht belangt werden, solange er nicht daraus trank. Mit der neuen Verordnung – nach dem Vorbild der Stadt Innsbruck – steigt also nicht nur die Durchsetzbarkeit und damit Wirksamkeit, es können zudem auch im Polizeialltag häufig stattfindende Provokationen vermieden und so die Sicherheit für alle erhöht werden.

Sicherheit geht vor

Die Erlassung so einer ortspolizeilichen Verordnung war stets von Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit eines Alkoholverbots im öffentlichen Raum begleitet. Bekanntlich hat mittlerweile der Verfassungsgerichtshof zu einer ortspolizeilichen Verordnung der Stadt Innsbruck entschieden, dass die Erlassung eines Alkoholverbots an bestimmten Orten der Stadt eine verhältnismäßige und somit zulässige Maßnahme ist. Die Erfahrungen zeigen, dass Alkoholkonsum eine der Hauptursachen für Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum darstellt. Unangemessenes Verhalten gegenüber Passanten oder anderen Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, wie verbales Anpöbeln oder Besetzen von Wegen und Durchgängen steht in den allermeisten Fällen in Verbindung mit Alkoholkonsum. Auch bei Lärmstörungen durch lautstarke Gespräche und verbale Streitigkeiten sowie Verunreinigungen, öffentliches Urinieren, Sachbeschädigungen oder Vandalismus ist in den allermeisten Fällen Alkohol im Spiel.

Fakten zur neuen Alkoholverordnung

Räumliche Ausweitung: Entlang des Fußweges bis zur Einmündung in die Rohrbacherstraße, sowie entlang der Dr. Anton-Schneider-Straße bis zur Einmündung Grabenweg

Inhaltliche Ausweitung: Bereits die Mitnahme von Alkohol ist untersagt (Ausnahme: Mitführen in ungeöffneten Verpackungen und Transport im Fahrzeug)

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Dornbirn
  • Alkoholverbot rund um den Bahnhof Dornbirn