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Alkohol - des Kriminellen Feind und Hemmschuh

In den meisten Professionen ist Alkohol am Arbeitsplatz untersagt. Das wäre auch für Straftäter eine durchaus sinnvolle Maßnahme - aus deren Sicht.

Der Polizei wird dadurch der Fahndungserfolg in den meisten Fällen sehr einfach gemacht. Denn Alkohol macht oft hungrig oder schläfrig. In einigen Fällen können die Täter aber auch ihre Handlungen nicht mehr so ganz kontrollieren.

Das war zum Beispiel erst vor wenigen Tagen bei einem Autoeinbrecher im Schweizer Kanton Aargau der Fall, der in volltrunkenem Zustand ausgerechnet einen Polizeiwagen aufbrach. Sein Pech: Ein Beamter saß noch im Fahrzeug und nahm den Täter trotz dessen heftiger Gegenwehr fest. Ebenso endete für einen gesuchten Deutschen die Verrichtung eines kleinen Bedürfnisses im Saarland: Der Mann hatte sich ausgerechnet eine Polizeiinspektion ausgesucht, die Beamten kassierten ihn ein.

Der klassische Fall ist aber der des von harter Arbeit und hohem Alkoholkonsum ermatteten Einbrechers, der am Tatort diesen Anstrengungen Tribut zollen musste und von der Polizei geweckt wird, um sich den Rausch woanders auszuschlafen. Dieses Schicksal traf unter anderem zwei Georgier, die im Februar 2008 in Linz in ein Lokal eingebrochen waren. Die Polizisten stellten die beiden Schlafenden am Boden, neben ihnen eine halbleere Flasche Whisky. Beim jüngeren der Täter war ein Alkotest nicht möglich, er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Alkohol kann schläfrig machen

In Hamburg staunten die Polizisten im Jänner 2009 nicht wenig, als sie in einer Wohnung einen schlafenden Einbrecher auf dem Sofa fanden. Sie stellten bei dem Mann, der ausgiebig Korn, Likör und Sekt getrunken hatte, 6,7 Promille fest. Einen Monat später weckten Grazer Beamte einen Einbrecher in einer Boutique, der sich infolge seiner Alkoholisierung schlafen gelegt hatte.

In Oberösterreich war es im vergangenen März eine Bank in Bad Goisern, die sich ein betrunkener Mann als Schlafplatz gesucht hatte. In dem Fall weckte ihn eine Angestellte, die ihm auch erklärte, wo er war. Vor rund einem Monat fand die Polizei in Wien-Favoriten einen schwer Alkoholisierten auf der Couch eines Friseurgeschäfts. Er hatte die Scheibe eingeschlagen und sich niedergelegt. Zwei Tage später wurde ein 58-Jähriger in einer Wohnung in Wien-Ottakring abgeholt, den der Besitzer des Appartements auf seiner Couch gefunden hatte. Einvernahmen gab es erst später: “Wir lassen ihn zuerst ausschlafen”, meinte ein Beamter.

Einen etwas morbiden Schlafplatz fand ein Einbrecher in Wien-Penzing im Jänner dieses Jahres. Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens fanden einen Schlafenden in einem ihrer Särge, zugedeckt mit italienischen Einbettungspölstern und ausgestattet mit einer Flasche Rotwein.

Dass man betrunken wesentlich kälteempfindlicher ist, merkte unter anderem ein US-Einbrecher in Pennsylvania im März 2010. Alkoholisiert und frierend legte er sich zum Opfer ins Bett. Dieses wachte auf, hielt den Täter in Schach und alarmierte die Exekutive. Der Wohnungsinhaber hatte geglaubt, seine Freundin kuschle sich zu ihm, und hatte ihren Namen laut ausgesprochen. Darauf hatte eine männliche Stimme geantwortet: “Nein, das bin ich nicht.”

Und dann gibt es auch noch jene Straftäter, die zwar schon schwer betrunken sind, aber noch lange nicht genug haben: Im Juni 2009 erwischten Polizisten in Mannheim einen Mann, der mit einer gestohlenen Schnapsflasche zum Ausgang eines Supermarktes getorkelt war. Die Verfolgungsjagd gestaltete sich einfach: Der Dieb konnte kaum noch stehen. Im Dezember 2009 holten Wiener Polizisten einen 35-Jährigen vom Barhocker eines Lokals in Wieden. Der Mann war eingestiegen, hatte sich betrunken und dann auf seine Festnahme gewartet. Den Vogel schoss ein Maurer in München ab: Der Mann war mit 5,2 Promille in einem Tankstellenshop beim Stehlen erwischt worden. Das Objekt seiner Begierde: Eine Flasche Wodka. APA

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