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AKW Mühleberg: Klage eingereicht

Atomkraft-Gegner vor dem AKW Mühleberg.
Atomkraft-Gegner vor dem AKW Mühleberg. ©AP
Feldkirch – Rechtsanwalt Christian Hadeyer hat die Vorarlberger Klage gegen das Schweizer AKW Mühleberg am Donnerstag beim Landesgericht Feldkirch eingereicht.
Gutachten bestätigt Gefährdungspotential


Klagsbetreiber sind Naturschutzbundobfrau Hildegard Breiner sowie die Klubobleute der vier Landtagsparteien: Roland Frühstück, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch.

“Es liegt im Interesse und in der Verantwortung des Landes, alles Mögliche zu tun, um Gefahren für die Gesundheit sowie für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs abzuwenden”, betont Landeshauptmann Markus Wallner, “Mit der Klage werden auch die rechtlichen Mittel voll ausgeschöpft.”

Die Strategie Vorarlbergs liegt auf zwei Schienen: Einerseits die zivilrechtliche Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung gegen das AKW Mühleberg, die heute, Donnerstag am Landesgericht in Feldkirch eingebracht wurde und auf den Gutachten des Lebensministeriums basiert. Die im Auftrag der Abteilung Nuklearkoordination im Lebensministerium erstellten Gutachten bestätigen für Vorarlberg ein eindeutig überdurchschnittliches Gefährdungspotential. Der Erdbebensicherheitsnachweis entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Darüber hinaus gibt es ein hohes Gefährdungspotential durch Hochwasser in Folge möglicher Überschwemmungen durch einen See und größere Flüsse im Nahbereich, so Hildegard Breiner und die vier Klubobleute. Rechtsanwalt Hadeyer sieht für die Klage sehr gute Chancen, auch weil die Gutachten, insbesondere die Ausbreitungsstudie im Katastrophenfall dem Land Vorarlberg “schwerwiegende Auswirkungen” prognostizieren.

Rechtliche Schritte in der Schweiz

Neben der Klage in Österreich werden auch in der Schweiz rechtliche Schritte gesetzt: Der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel arbeitet an einem Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung. Dieser Antrag, der in der Schweiz einzureichen ist und mit dem eine Betriebseinstellung angestrebt wird, soll im Laufe des Sommers eingereicht werden, so Hadeyer.

Mit der Klagseinreichung hat der AKW-Betreiber vier Wochen lang Zeit, darauf zu antworten. Die erste Verhandlung könnte bereits im Herbst dieses Jahres stattfinden.

(VOL.AT; VLK)

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