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AK warnt vor falschen Inkassobüros

Die Salzburger Arbeiterkammer macht auf falsche Inkassobüros aufmerksam.
Die Salzburger Arbeiterkammer macht auf falsche Inkassobüros aufmerksam. ©Wildbild/Archiv
Nach Kärnten und der Steiermark treiben nun auch in Salzburg falsche Inkassobüros ihr Unwesen. Mit der Androhung gerichtlicher Schritte versuchen „Cefariun Inkasso" und „Inkassodienst Austria", den Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Arbeiterkammer warnt, Geld solle in keinem Fall überwiesen werden.

„Wir empfehlen den Konsumenten, Forderungen dieser beiden Firmen nicht nachzukommen und auf keinen Fall Geld zu überweisen”, so AK-Konsumentenschützer Peter Niedermayr am Freitag in einer Aussendung. Gegen den „Inkassodienst Austria” wird die AK rechtliche Schritte einleiten, heißt es weiter.

Zahlreiche Beschwerden gegen Inkassobüros

In den letzten Wochen häufen sich bei der Konsumentenberatung der Salzburger Arbeiterkammer Beschwerden über die Firmen „Inkassodienst Austria” sowie „Cefariun Inkasso”. Diese Unternehmen fordern Geldbeträge zwischen 215 und 290 Euro, andernfalls drohe den Forderungsempfängern ein Gerichtsverfahren. Den betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten sind aber weder jene Inkassodienste, noch offene Zahlungsverpflichtungen bekannt.

In keinem Fall Geld überweisen

„Beide so genannten Inkassobüros sind keine Unbekannten”, erklärt Niedermayr, „ähnliche Fälle mit teils identen Forderungsschreiben sind kürzlich in der Steiermark und in Kärnten aufgetreten. Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Versuch handelt, den Leuten durch Androhung von gerichtlichen Schritten Geld herauszulocken.” Der AK-Experte empfiehlt, nicht die Nerven zu verlieren, sondern auf derartige Forderungen einfach nicht zu reagieren und schon gar kein Geld zu überweisen.

Im Fall „Inkassodienst Austria” haben die Banken, die als Auftraggeber ausgewiesen wurden, schriftlich der AK bestätigt, dass sie nicht die Auftraggeber des Inkassodienstes Austria sind. Deshalb wird die Arbeiterkammer die zuständige Staatsanwaltschaft ersuchen, Ermittlungen wegen § 146 StGB (Betrug) einzuleiten.

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