Die Preise für eine Facharbeiterstunde liegen zwischen 33,75 und 102 Euro, das macht eine Differenz von genau 303,22 Prozent. Eine Helferstunde kostet zwischen 28 und 52,80 Euro – das sind 188,57 Prozent Unterschied.
Hoher Stundensatz für Lehrlinge
Die meisten Unternehmen verrechnen für eine Lehrlingsstunde einen gleich hohen Stundensatz, egal, in welchem Lehrjahr der Lehrling ist. Die Preise liegen zwischen 18 und 47,40 Euro für eine Lehrlingsstunde, das sind 263,3 Prozent Unterschied. Lediglich 14 Unternehmen stufen die Preise für eine Lehrlingsstunde nach der Ausbildungszeit ab. Auch regionale Unterschiede gibt es: Die höchsten Stundensätze für eine Partie aus Facharbeiter und Helfer findet man in der Stadt Salzburg mit 153,60 Euro, am billigsten ist sie im Tennengau mit 105 Euro.
Undurchschaubare Fahrtkosten
Bei den Fahrtkosten auf der Rechnung beginnt für den Kunden oft das große Rätselraten. Warum so viel? Ist das gerechtfertigt? Das fragen sich dann viele Konsumenten. „Das Problem ist, dass die Verrechnung der Fahrtkosten sehr undurchschaubar und unterschiedlich ist“, sagt Bohl. 72 der 94 Unternehmen verrechnen die Wegzeit als – teure – Arbeitszeit; in vielen Betrieben wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale beziehungsweise Kilometer- oder Zonengeld verrechnet wird.
„Das Problem beim Kilometergeld ist auch, dass der Ausgangspunkt nicht klar ist“, so Bohl. „Man ruft einen Handwerker, bekommt die Auskunft, er sei ohnehin in der Nähe und komme dann, und man glaubt, dass das die Fahrtkosten reduziert. Meist leider ein Irrtum.“ Eine gesetzliche Regelung im Sinne der Transparenz wäre wünschenswert.
Preise schwer zu vergleichen
„Die unterschiedlichen Verrechnungspraktiken der Handwerksbetriebe machen es den Konsumenten schwer bis unmöglich, Preisvergleiche anzustellen“, kritisiert Bohl. „Ein Elektriker mit einem hohen Stundenpreis verrechnet günstige Fahrtkosten und umgekehrt ein anderer mit niedrigeren Stundenpreis höhere Fahrtkosten – da ist schwer durchzublicken.“
Auch wenn es nicht ganz einfach ist: Ein Preisvergleich von mehreren Unternehmen ist dringend anzuraten.
Tipps der AK-Konsumentenberatung
- Kostenvoranschlag einholen: Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist er verbindlich und die Endsumme darf nicht höher ausfallen. Ist er unverbindlich, darf die Endsumme nicht mehr als 10 bis 15 Prozent darüber liegen, außer der Unternehmer hat vorher den Kunden über den höheren Preis informiert. Kostenpflichtig darf ein Kostenvoranschlag nur sein, wenn der Unternehmer im Vorhinein darauf hingewiesen hat.
- Vorsicht bei den Fahrtkosten – hier lauert die Kostenfalle.
- Bevor ein Auftrag nach erbrachter Leistung vom Kunden unterschrieben wird, erst den verrechneten Arbeitsaufwand kontrollieren und im Zweifelsfall reklamieren oder die Unterschrift verweigern.
- Bei einer mündlich vereinbarten Kostenpauschale nachfragen, ob es sich tatsächlich um den Bruttopreis handelt. In der Praxis gibt es hier immer wieder Unklarheiten.
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