Im konkreten Fall ging es um die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV), die für Konsumkredite eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,5 Prozent und für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite ein Prozent der Kreditsumme verrechnete. Allein schon die Koppelung der Höhe dieser Gebühr am ausgeliehenen Betrag bezeichnete das LG Innsbruck als eine Benachteiligung für die Bankkunden. Im Urteil heißt es, es sei nicht nachzuvollziehen, warum Kreditverträge über höhere Summen “zwingend und in jedem Fall einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten”. Nachteilig sei auch, dass die gesamte Abgabe auf die Konsumenten übergewälzt werde.
Kritik an der Höhe der Zahlungen
Kritik übte das Gericht zudem an der Höhe der Zahlungen. Bei einem Kredit von 350.000 Euro würde eine Bearbeitungsgebühr von 3.500 Euro (ein Prozent) anfallen, rechnete das LG Innsbruck vor. Diese Summe würde einen allgemein anfallenden Bearbeitungsaufwand mehrfach abdecken. Man könne nicht erkennen, wofür der verbleibende Anteil eigentlich verrechnet werde, hieß es.
Erfreut über das Urteil zeigte sich die AK Vorarlberg. Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenberatung, sah darin ein “wichtiges Urteil gegen den Gebührendschungel der Banken”. Banken würden Kosten für Arbeiten, die in ihrem eigenen Interesse anfallen, immer mehr auf ihre Kunden abwälzen.
(APA)
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