Der gebürtige Bregenzer hat sich schon wieder gegen eine Amtshandlung der Polizei gewehrt. Dafür wurde der 33-Jährige jetzt bereits zum fünften Mal wegen des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Mit Kopfstoß verletzt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen. Der Schuldspruch erfolgte auch wegen schwerer Körperverletzung. Denn der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme im Polizeiauto einen 30-jährigen Polizisten mit einem Kopfstoß an der Stirn leicht verletzt. Eine leichte Verletzung eines Beamten wird strafrechtlich automatisch als schwere Körperverletzung gewertet. Dem Polizisten hat der Arbeiter ein Teilschmerzengeld von 100 Euro zu bezahlen. Der Polizist hatte 300 Euro gefordert.
Weil er sich aggressiv verhalten hatte, war der 33-Jährige von der Polizei am 11. Juni aus einer Bregenzer Diskothek gebracht worden. Er weigerte sich, der Polizei seinen Namen preiszugeben und sich auszuweisen, und rannte davon. Die Polizei fing ihn rasch wieder ein und sprach die Festnahme aus.
Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch auch eine gefährliche Drohung. Der Angeklagte gab zu, dass er nach dem Lokalverweis zu einer 24-jährigen Polizistin gesagt hatte, er werde ihr schon noch den Kopf abschneiden.
Von der angeklagten gefährlichen Drohung wurde der Angeklagte (nicht rechtskräftig) freigesprochen. Das Gericht wertete die Äußerung als straffreie Unmutsäußerung. Man müsse die Umstände berücksichtigten, sagte Richter Günther Höllwarth in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei wegen des Lokalverweises in Rage gewesen. Es habe ihm bei seiner Äußerung wohl am Vorsatz gefehlt, die Polizistin damit in Furcht und Unruhe zu versetzen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.