Vor der Haft soll die suchtgiftkranke Frau in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. - © Bilderbox/Symbolbild
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde die drogen- und alkoholsüchtige Osteuropäerin in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sollte die stationäre Suchtmittel-Entzugstherapie zeitlich das Ausmaß der verhängten Freiheitsstrafe erreichen, müsste die 32-Jährige nicht noch einmal ins Gefängnis. Die verheiratete Hausfrau befindet sich seit 18. Juli in Untersuchungshaft.
Der Angeklagten bescheinigte Gerichtspsychiater Reinhard Haller für den Tatzeitraum eine „sehr stark“ eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Denn bei ihr würden „hirnorganische Schädigungen“ vorliegen, die durch die jahrelange Abhängigkeit von Drogen, Medikamenten und Alkohol entstanden seien. Außerdem sei sie 2010 nach einem Schädel-Hirn-Trauma vier Wochen lang bewusstlos gewesen.
Verteidiger Sascha Lumper hatte eine Verurteilung wegen Straftaten im Zustand der vollen Berauschung angestrebt. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe drei Jahre Haft. Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen Betrug bewegt sich hingegen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis. Seine Mandantin sei ihrer Alkoholisierung wegen zurechnungsunfähig gewesen. Sie gab an, sie könne sich an einige Diebstähle nicht mehr erinnern.
Wäre sie zurechnungsunfähig gewesen, hätte sie die komplexen Tathandlungen nicht begehen können, meinte Gutachter Haller. In Umkleidekabinen entfernte die Ladendiebin Diebstahlsicherungen von den Kleidungsstücken. Dabei wurde sie am 19. März erwischt. Danach beging die Frau dennoch monatelang weitere Diebstähle.
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