Ein brutaler Familientyrann war der Angeklagte nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück. Der 51-Jährige wurde dafür am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Andrea Concin wird es mit Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung bekämpfen. Der angeklagte 51-Jährige bestreitet die Anklagevorwürfe.Der türkischstämmige Unterländer hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft seine Ehefrau über Jahre hinweg unzählige Male vergewaltigt. Demnach hat er außerdem seine Gattin und die beiden gemeinsamen Söhne jahrelang regelmäßig verprügelt.
Dabei soll der Mann 1999 derart brutal zugeschlagen haben, dass seine Frau auf dem rechten Augen erblindete. Er muss ihr ein Teilschmerzengeld von 45.000 Euro bezahlen, beschloss das Gericht. Einer der Söhne sagte zu diesem massiven Anklagevorwurf aus, sein Vater sei auf seiner Mutter gesessen und habe mit den Fäusten auf ihr Gesicht eingeprügelt. Der Teppich sei deshalb blutverschmiert worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten die Verbrechen der Vergewaltigung, fortgesetzten Gewaltausübung und absichtlich schweren Körperverletzung vor.
Aus Angst keine Anzeige
“Es war die Hölle”, so beschrieb der ältere Sohn als Prozesszeuge die angeklagten Gewalttaten. Dutzende Male habe der Vater vor den Augen der Kinder die Mutter verprügelt. Auch er und sein jüngerer Bruder seien oft geschlagen worden. Aus Angst davor, dass es noch schlimmer werden könnte, sei jahrelang keine Anzeige erstattet worden. Der Angeklagte soll seiner Frau soziale Kontakte untersagt und ihr Handy kontrolliert haben.
Entlastungszeugen aus der Verwandtschaft berichteten, sie hätten von Übergriffen nichts mitbekommen. Der Angeklagte habe sich in ihren Augen wie ein fürsorglicher Vater und Ehemann verhalten.
Zu den Belastungszeugen in dem mehrmals vertagten Strafprozess zählte eine Nachbarin. Sie sah davon ab, die Polizei über ihre Wahrnehmungen zu informieren. Denn die Frau hatte selbst Straftaten zu verbergen. Sie war jahrelang als Zuhälterin tätig. Dafür wurde die vorbestrafte 50-Jährige im Vorjahr am Landesgericht zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde sie wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung beim Vermitteln von Prostituierten zu einer teilbedingten Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt.
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