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Absichtlich schwer verletzt: Brutaler Tritt gegen den Kopf

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Geldstrafe und bedingte Gefängnisstrafe: Täter trat auf am Boden liegendes Opfer ein.

Der geständige Täter hat das Opfer absichtlich schwer verletzt. Der 39-jährige Deutsche versetzte am 15. Mai 2016 vor einem Lokal in Feldkirch einem auf dem Boden liegenden 25-Jährigen mit voller Wucht einen Fußtritt gegen den Kopf. Der getretene junge Mann wurde bewusstlos, zog sich einen Unterkieferbruch zu, der operiert wurde, und musste gelockerte Zähne versorgen lassen.

Strafrichterin Sabrina Tagwercher sprach beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch von einer brutalen Vorgehensweise. Der Schöffensenat unter ihrem Vorsitz verurteilte den unbescholtenen Angeklagten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3960 Euro (360 Tagessätze zu je elf Euro). Der Täter muss dem Opfer als Schmerzengeld eine Anzahlung von 1000 Euro zukommen lassen.

Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Das Gericht folgte jedoch den Argumenten von Verteidiger Matthias Kucera und entschied sich wegen des deutlichen Überwiegens der Milderungsgründe zu einer außerordentlichen Strafmilderung. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft. Der Angeklagte war vor Gericht geständig und zur Tatzeit alkoholisiert, ist unbescholten und zur Schadensgutmachung bereit.

Falsche Aussagen

Wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei und versuchter Begüns­tigung wurden zwei Kollegen des Täters (nicht rechtskräftig) zu Geldstrafen verurteilt: 1680 Euro (280 Tagessätze à sechs Euro) für den vorbestraften 36-Jährigen, 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) für die unbescholtene 41-Jährige. Sie brachten den Täter vom Tatort weg und sorgten mit falschen Zeugenaussagen dafür, dass der 39-Jährige erst nach einem Dreivierteljahr ausgeforscht werden konnte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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