„Vergehen der Aufforderung zu terroristischen Straftaten und der Gutheißung terroristischer Straftaten“ – so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 30-jährigen, zweifach vorbestraften Türken. Der Mann studiert angeblich in der Türkei und kam gestern nicht zum Prozess. So wurde er in Abwesenheit verurteilt. Doch nicht wegen des ursprünglich angeklagten Paragrafen, sondern wegen eines anderen Tatbestandes. 960 Euro Strafe gab es dennoch, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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