Vorarlberg hat weiterhin im Ländervergleich sowohl den höchsten Zuschuss als auch die höchsten Einkommensgrenzen, betont Wallner: “Wir wollen hilfsbedürftigen Menschen eine spürbare Entlastung in der Winterzeit bieten.”
Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Asylwerbende oder -berechtigte in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren. Bei privaten Wohngemeinschaften wird der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt, er kann allenfalls auf die einzelnen WG-Mitglieder aufgeteilt werden.
Unbürokratische Hilfe
“Der Heizkostenzuschuss ist eine ergänzende Sozialleistung, die vor allem älteren Menschen mit niedriger Pension, Wohnbeihilfe sowie Mindestsicherungsbeziehenden zugute kommt”, erklärt Landesrätin Wiesflecker.
Im Sinne einer möglichst unbürokratischen Abwicklung ist der Zuschuss, wie in den letzten Jahren, beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort auch ausbezahlt. Die Gemeinden erhalten diese Auslagen vom Land rückvergütet.
2016/17 haben 13.444 Personen den Zuschuss bekommen
Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag einen Zuschuss von 150 Euro bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.
In der Heizperiode 2016/17 haben 13.444 Personen bzw. Haushalte einen Heizkostenzuschuss bekommen, das Land hat dafür 3,41 Millionen Euro aufgewendet.
(VLK)
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