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A4-Flüchtlingsdrama: Prozessbeginn in Ungarn

Die Leichen von 71 Flüchtlingen wurden 2015 in dem Kühl-LKW entdeckt.
Die Leichen von 71 Flüchtlingen wurden 2015 in dem Kühl-LKW entdeckt. ©APA
Unter regem Medieninteresse und mit reichlich Verspätung ist am Mittwoch im ungarischen Kecskemet der Prozess gegen jene Schlepperbande gestartet, die für den schrecklichen Erstickungstod von 71 Flüchtlingen in einem Kühl-LKW verantwortlich sein sollen. Die Leichen der Flüchtlinge wurden im August 2015 an der Autobahn bei Parndorf im Burgenland entdeckt. Zehn Männer, die schwer bewacht in den Saal geführt wurden, müssen sich heute vor Gericht verantworten.
Bilder vom Prozess
Schlepper wurden abgehört
Fahrer wird ausgeliefert
Zehn Opfer identifiziert
DNA wurde gesichert
Männer bestreiten die Tat
Insgesamt sieben Festnahmen
Ermittlungen und Obduktionen
Ermittler bargen 70 Leichen

Insgesamt elf Beschuldigten wird u.a. qualifizierter Mord und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Zehn von ihnen nahmen auf der Anklagebank Platz. Ein Bulgare ist noch auf der Flucht. Alle Beschuldigten sind in Ungarn unbescholten.

Flüchtlingsdrama auf der A4: Prozess in Kecskemet hat begonnen

Den Kühl-Lkw mit den Leichen stellten die Schlepper in einer Pannenbucht an der Autobahn bei Parndorf im Burgenland ab. Das Fahrzeug wurde schlussendlich von österreichischen Polizisten entdeckt. Im Zuge der Ermittlungen wurde die Bande, hauptsächlich Bulgaren, und deren afghanischer Boss festgenommen und in Ungarn angeklagt.

Das Verfahren hat mit etlicher Verspätung begonnen. Nicht nur, dass weitaus mehr Journalisten als von der Behörde erwartet in die Kleinstadt gereist waren und keinen Platz im Saal gefunden haben, gab es Diskussionen mit dem Hauptangeklagten, der sich über die Übersetzung der Gerichtsdolmetscherin beschwerte. Zudem mussten sich die schwer bewachten Beschuldigten aufgrund des großen Medieninteresses erst den Weg zum Saal bahnen.

Die Bande soll laut Anklage mehr als 1.200 Menschen illegal nach Westeuropa gebracht haben. Dabei kassierte allein der Bandenchef mehr als 300.000 Euro. Ab Juni 2015 schmuggelte die Gruppe verstärkt Flüchtlinge von Serbien über Ungarn nach Österreich bzw. Deutschland. 31 solcher Fahrten konnte die Staatsanwaltschaft in Ungarn nachweisen.

Der 30-jährige Chef der Bande schloss sich im Frühjahr 2015 einer international agierenden kriminellen Organisation an, die illegale Migranten nach Westeuropa, vornämlich nach Österreich und Deutschland schleuste. Die Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien und dem Irak kamen zunächst über die West-Balkan-Route, über die Türkei, Griechenland und Serbien zur ungarischen Grenze. In der Gegend von Morahalom-Domaszek angekommen, wurde der 30-Jährige von – bisher nicht identifizierten – Hintermännern informiert, dass er die Flüchtlinge nun nach Westeuropa bringen könne.

Die Schlepperbande

Zur Ausführung seiner Vorhaben nahm er einen gleichaltrigen Bulgaren in die Bande auf, der fortan als sein Stellvertreter agierte. Der 30-Jährige hatte gute Kontakte zu Kriminellen in Bulgarien und beschaffte dem Afghanen die Schlepperfahrer. Zudem sprach der Bulgare nicht nur Serbisch, sondern auch Deutsch, was den Kriminellen für die Fahrten nach Österreich und Deutschland nutzte.

Am Anfang schleppte die Bande 20 bis 40 Migranten pro Auto. Doch aufgrund des hohen Drucks durch die Hintermänner wurden immer öfter Fahrzeuge mit mehr Fassungsvermögen besorgt. Am Ende waren es rund 100 Flüchtlinge, die mit nur einem Transport nach Westeuropa gebracht wurden. Diese Fahrten wurden zur Qual für die Geschleppten, hielt die Staatsanwaltschaft fest.

Das Flüchtlingsdrama auf der A4

Eine dieser Schlepperfahrten wurde am 26. August 2015 zur tödlichen Falle. Die Bande kaufte mit Hilfe eines bulgarisch-libanesischen Staatsbürgers (52) neue Schlepperfahrzeuge. Der Mann hatte zunächst in Österreich gelebt und war 2008 nach Kecskemet gegangen, um dort als Gebrauchtwagenhändler zu arbeiten. Am 18. August 2015 erwarben sie laut Anklage bei einem Händler nahe Kecskemet einen gebrauchten Kühltransporter sowie zwei Mercedes Sprinter und zahlten einen Preis von insgesamt 6.250.000 Forint (rund 20.350 Euro).

In der Nacht auf 26. August 2015 wurde der Kühl-Lkw erstmals eingesetzt. In einem Waldstück nahe der Grenze bei Morahalom warteten 71 Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak, dem Iran und aus Afghanistan – darunter acht Frauen und vier Kinder – , um in den Westen gebracht zu werden. Ein 26-jähriger Bulgare fuhr den Lastwagen, begleitet von einem 39-jährigen Landsmann, der mit eigenem Auto unterwegs war, um die Lage zu sondieren. Die beiden Bandenbosse fungierten als Aufpasser und begleiteten zum Teil den Transport mit ihren eigenen Fahrzeugen. Der 26-jährige Lenker des Lkw erhielt für die Fahrt 3.500 Euro, sein 39-jähriger Komplize 1.500 Euro.

Die 71 Menschen wurden auf eine 14,26 Quadratmeter große Ladefläche gepfercht, die eigentlich für Kühlware gedacht war. Es gab keine Lüftung, keine Fenster, keine Innenbeleuchtung, keine Sitzgelegenheit und keine Haltegriffe, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Tür des Frachtraums konnte nur von außen geöffnet werden.

71 tote Flüchtlinge in LKW

Bereits nach 40 Minuten machten die Menschen in dem Lkw auf sich aufmerksam, dass sie keine Luft mehr bekommen. Sie hämmerten gegen die Frachtraumwände und schrien lauthals. Die beiden Männer informierten ihre Bandenbosse darüber, doch die beiden gaben die Anweisung, sich nicht um die Insassen zu kümmern, sondern weiterzufahren. Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden sogar verboten, die Frachtraumtür zu öffnen, obwohl der 26-jährige Fahrer mehrmals anrief und bekundete, dass die Insassen großen Lärm machen würden.

Der Erstangeklagte gab noch die Anweisung, falls die Migranten sterben sollten, sollten ihre Leichen in Deutschland entsorgt werden. Sein Stellvertreter meinte sogar: “Diese können von ihm aus auch sterben”, sagte er laut Anklage. Die meisten erstickten nach eineinhalb, zwei Stunden. Als der Lkw die Grenze zu Österreich passierte, waren alle 71 tot. Der Fahrer stellte den Lkw bei Parndorf ab und flüchtete mit dem Begleitfahrzeug seines Komplizen zurück nach Ungarn. Am nächsten Tag wurde das Fahrzeug mit den Leichen von österreichischen Polizisten entdeckt.

Große Hitze im Gerichtssaal

Auch im ungarischen Kecskemet hat am Mittwoch Sommerhitze geherrscht. Im voll besetzten Gerichtssaal beim Schlepperprozess wurde es im Lauf der Verhandlung immer wärmer. Herbeigebrachte Ventilatoren sollten Abhilfe für alle Anwesenden bringen. Zwei junge Gerichtsmitarbeiterinnen reichten den Angeklagten Wasserflaschen. Nachdem es in Kecskemet annähernd 30 Grad heiß war, stieg auch die Temperatur im Gericht deutlich an. Ein Ventilator sorgte für kühle Luft bei den Angeklagten. In der Dolmetscherkabine wurde ebenfalls ein kleines Gerät aufgestellt.

Beim Verlesen der äußerst umfangreichen Anklageschrift verloren einige Zuhörer bald das Interesse. Auch die Angeklagten nahmen mit der Zeit ihre Kopfhörer ab, über die die Übersetzungen der Dolmetscher übertragen wurden. Das Gericht wollte gegen 12.00 Uhr die Verlesung der Anklageschrift unterbrechen, um eine Mittagspause abzuhalten – und auch frische Luft in den Saal zu lassen.

Die Verhandlung wurde unter dem Vorsitz von Richter Janos Jadi geführt. Am 22., 23., 29. und 30. Juni sind weitere Prozesstage geplant, danach wird der weitere Prozessplan fixiert. Ein Urteil soll noch in diesem Jahr gefällt werden.

Die Beschuldigten im Schlepperprozess

Beschuldigt werden elf Männer, ein Bandenmitglied ist allerdings noch auf der Flucht. Im Folgenden eine aktualisierte Auflistung der Angeklagten:

  • Hauptangeklagter Lahoo S. (30 Jahre, afghanischer Staatsbürger):Bei dem 30-Jährigen soll es sich um den Kopf der Bande handeln. Er hat die Schleppungen nach Westeuropa organisiert und kassierte auch die Gelder von den Flüchtlingen. Bei der tödlichen Schlepperfahrt im August 2015 soll er angewiesen haben, sich nicht um die Flüchtlinge zu kümmern, obwohl diese lautstark auf sich aufmerksam gemacht haben, weil sie keine Luft mehr bekamen. Er wurde wegen organisierter Schlepperei sowie wegen mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen angeklagt. Unter seinen Opfern waren auch Kinder. Im ungarischen Strafrecht wird der Mord an Personen unter 14 Jahren besonders hart bestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb lebenslängliche Zuchthausstrafe.
  • Zweitangeklagter G. M. I. (30 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Der Bulgare soll laut Staatsanwaltschaft der Stellvertreter von Lahoo S. gewesen sein und die Schlepperfahrer unter seine Fittiche genommen haben. Er wurde in die Bande aufgenommen, weil er laut Staatsanwaltschaft gute Kontakte zu Kriminellen in Bulgarien hatte. Auch er war an der tödlichen Schlepperfahrt im August 2015 beteiligt. Er wurde ebenfalls wegen organisierter Schlepperei und wegen Mordes mit besonderer Grausamkeit angeklagt. Ihm legte die Staatsanwaltschaft zudem eine die Lebensgefahr verursachende Körperverletzung zur Last. Dem 31-Jährigen droht ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe.
  • Drittangeklagter T. V. B. (39 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Er soll den tödlichen Transport im August 2015 als sogenannter Vorläufer begleitet haben. Diese Vorläuferwagen fuhren stets voraus, um die Lage zu sondieren. Der 39-Jährige soll dem Fahrer des Todes-Lkw bei der Flucht geholfen haben. Auch ihm droht lebenslange Haft. Ihm wird ebenso organisierte Schlepperei und mehrfacher Mord unter besonders grausamen Umständen vorgeworfen.
  • Viertangeklagter I. N. S. (26 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Der junge Bulgare soll den Kühltransporter gelenkt haben. Obwohl die Flüchtlinge nach einer halben Stunde Fahrt mit Hämmern, Klopfen und Geschrei auf sich aufmerksam gemacht haben, dass sie keine Luft mehr bekommen, fuhr der Bulgare einfach weiter. Laut Staatsanwaltschaft hat der 26-Jährige zunächst seinen bulgarischen Chef über die Vorkommnisse informiert, der wiederum dem afghanischen Kopf der Bande Bescheid gab. Da er jedoch die Weisung bekam, die Tür des Laderaums nicht zu öffnen und sich nicht um die erstickenden Menschen zu kümmern, hielt der Fahrer nicht an. Als alle 71 Insassen tot waren, ließ er den Lkw bei Parndorf im Burgenland stehen und flüchtete mit dem Drittangeklagten. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe. Die Anklage lautet auf Beteiligung an organisierter Schlepperei sowie mehrfachen Mord unter besonders grausamen Umständen.
  • Fünftangeklagter S. K. H. (52 Jahre, bulgarisch-libanesischer Staatsbürger):Der 52-Jährige soll die Fahrzeuge für die Schlepperbande organisiert haben. Der Mann lebte zunächst in Österreich, ehe er als Gebrauchtwagenhändler nach Kecskemet zog. Er kümmerte sich um die Wartung und die Instandhaltung der Schlepperautos. Meist hatten die Wagen zur Ablenkung provisorische polizeiliche Kennzeichen montiert. Er soll auch Fahrer für die Schlepperfahrten angeworben haben. Er wurde wegen organisierter Schlepperei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe, die bei einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren möglich ist.
  • Sechstangeklagter N. N. P. (36 Jahre – bulgarischer Staatsbürger):Er war ein weiteres Mitglied der Schlepperbande, dem organisierte Schlepperei vorgeworfen wird. Er wurde als vorläufig letzter der Bande in Bulgarien in Haft genommen. Auch ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Er war an jener Schlepperfahrt beteiligt, bei der sich die Flüchtlinge im letzten Moment retten konnten. Die Schlepperautos wurden zum Teil in seinem Namen gekauft.
  • Siebentangeklagter M. V. M. (44 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Dem 44-jährigen Bandenmitglied wird organisierte Schlepperei sowie Lebensgefahr verursachende Körperverletzung vorgeworfen. Auch ihm droht eine bis zu 20 Jahre lange Freiheitsstrafe. Allerdings befindet sich der Mann noch auf der Flucht. Gegen ihn wird in Abwesenheit verhandelt. Er war der Fahrer jenes Schlepperfahrzeuges, das einen Tag nach der tödlichen Tragödie unterwegs war. Die Flüchtlinge in dem Lkw, die ebenfalls keine Luft mehr bekamen, konnten sich im letzten Moment retten.
  • Achtangeklagter Y. S. G. (51 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Er ist ein weiteres Bandenmitglied, der bei den organisierten Schleppungen geholfen haben soll. Auch bei ihm beantragte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Haftstrafe, wobei bis zu 20 Jahre möglich sind.
  • Neuntangeklagter G. G. T. (22 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Der junge Bulgare gehörte ebenfalls der Schlepperbande an. Auch er könnte eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren ausfassen.
  • Zehntangeklagter T. V. B. (37 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Der 37-Jährige muss sich wegen organisierter Schlepperei verantworten. So wie seine Bandenkollegen könnte er eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten.
  • Elftangeklagter P. S. A. (32 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):Das Mitglied der Schlepperbande könnte ebenfalls eine langjährige Freiheitsstrafe ausfassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen organisierter Schlepperei bis zu 20 Jahre Haft.

(APA/Red)

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