Im Vergleich zu den über 35.500 Schülern in Pflichtschulen und AHS-Unterstufe ist die Zahl gering: Dieses Schuljahr sind in Vorarlberg 98 schulpflichtige Kinder von der Schule abgemeldet und befinden sich im sogenannten häuslichen Unterricht. Der überwiegende Teil der Hausschüler sind laut dem Landesschulrat im Volksschulalter. Möglich ist dies durch eine Bewilligung durch den Landesschulrat zu Beginn des Schuljahres. Im Vergleich zu anderen Ländern sei dies in Österreich recht einfach und formlos, erklärt Landesschulinspektor Günter Gorbach.
Lehrplan gilt auch für Heimunterricht
Statt in einer Regelschule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht wie die Montesorrischule werden diese Kinder im privaten Umfeld unterrichtet. Meist übernehmen die Eltern oder Verwandte des Kindes die Lehrtätigkeit. Doch auch Institutionen wie der Lern- und Sprachraum der Stiftung Jupdent fallen unter häuslichen Unterricht. Dennoch, auch für die Schüler im häuslichen Unterricht gilt der staatliche Lehrplan. “Am Ende jedes Schuljahres wird kontrolliert, ob das Gelernte dem Stand der Pflichtschule entspricht”, betont Gorbach.
Kein Grund für Abmeldung notwendig
Einen Grund für die Abmeldung und dem Wunsch nach häuslichem Unterricht müssen die Eltern keinen nennen. Eine offizielle Statistik gebe es daher laut Gorbach keine. Anscheinend tendieren jedoch Angehörige einer nicht anerkannten Religionsgemeinschaft zum Heimunterricht. “In Vorarlberg sind das eine Handvoll Kinder”, beschwichtigt der Landesschulinspektor. Der überwiegende Teil der Eltern wolle einfach die Schulbildung ihrer Kinder in die eigenen Hände nehmen.
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