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86-Jährige fühlt sich um 60.000 Euro betrogen

Das Darlehen sei ihr nicht zurückbezahlt worden, meint die betagte Klägerin.
Das Darlehen sei ihr nicht zurückbezahlt worden, meint die betagte Klägerin. ©Symbolbild/Bilderbox
Wurde das Darlehen zurückbezahlt? Rentnerin prozessiert gegen befreundetes Ehepaar.

Um 60.000 Euro betrogen fühlt sich die 86-jährige Darlehensgeberin. Die Pensionistin aus dem Unterland hat Strafanzeige erstattet und führt am Landesgericht Feldkirch einen anhängigen Zivilprozess gegen die Darlehensnehmer.

Das Darlehen sei ihr nicht zurückbezahlt worden, meint die betagte Klägerin. Das beklagte, einst mit der Klägerin befreundete Ehepaar hingegen beteuert, das Darlehen längst in bar zurückbezahlt zu haben.

Als Beleg dafür legten die Beklagten eine Rückzahlungsbestätigung vor, die die Unterschrift der Klägerin aufweist. Auch diese Urkunde sei verfälscht worden, argwöhnt die Klagsseite. Das Ehepaar habe „manipuliert“, sagte die Klägerin bei ihrer Einvernahme als Streitpartei vor Zivilrichterin Claudia Hagen. Für verschiedene Vereinbarungen, die ohne Wissen seiner Mandantin formuliert worden seien, hätten die Beklagten der Klägerin wohl Blanko-Unterschriften herausgelockt, meint Klagsvertreter Lothar Giesinger.

Das gelte auch für das Tes­tament vom 7. Mai 2013, in dem die Klägerin das Ehepaar mit 55.000 Euro bedacht habe. Die 86-Jährige kann sich nicht daran erinnern, dieses Testament unterschrieben zu haben. Sie hat die letztwillige Verfügung inzwischen widerrufen lassen.

Staatsanwalt ermittelt

Die Staatsanwaltschaft führt zu den behaupteten Manipulationen ein Ermittlungsverfahren. Ein Sachverständiger überprüft die Urkunden. Das von Winfried Mutz anwaltlich vertretene Ehepaar weist alle Vorwürfe zurück: Man habe nichts manipuliert, die betagte Frau könne sich leider nicht mehr an die schriftlichen Vereinbarungen erinnern.

Kennengelernt hatten sich die nunmehrigen Streitparteien im Krankenhaus. Die Pensionistin, die einen Herzinfarkt erlitten hatte, und die beklagte Frau lagen im Spital gemeinsam in einem Zimmer. Man hat sich angefreundet und gemeinsam einen Teil der Freizeit verbracht. Die Beklagte „hat sich immer sehr um mich bemüht“, sagte die Klägerin.

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