Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Pensionist wegen eines Messerangriffes auf einen Harder Lokalbetreiber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 57-Jährige hatte aus heiterem Himmel im Lokal ein kleines Messer mit sieben Zentimeter langer Klinge gezückt und wollte immer wieder in die Bauchgegend des Wirtes stechen. Dieser konnte den Angriff abwehren. Ein beherzter Gast kam ihm zu Hilfe und konnte den Angriff endgültig abwehren. Rechtlich ist dies eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, mit mehr als einem Jahr Haft bedroht, und somit als Anlasstat für eine Einweisung geeignet.
Gutachter bestätigt Zurechnungsunfähigkeit
Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestätigt in seinem Gutachten, dass der Mann an einer schweren Manie leidet. Das ist eine akute Geisteskrankheit, die Betroffenen zeitweise die Zurechnungsfähigkeit raubt. So auch bei jenem Vorfall. Der Mann, der bereits einmal bedingt eingewiesen worden war, muss nun nochmals stationär behandelt werden. Er muss nach sechs Monaten weitere Zeit auf der Psychiatrie in Rankweil bleiben, erst wenn sich sein Zustand bessert, ist an Lockerungen zu denken. Das Urteil ist rechtskräftig.
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