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Vorarlberg: 54.000 Euro wegen Trauer gefordert

26-Jähriger kam vor über 4 Jahren ums Leben
26-Jähriger kam vor über 4 Jahren ums Leben ©VOL.AT
Feldkirch/Au - Familie eines tödlich verunglückten Fahrzeuglenkers verlangt vom anderen Unfallbeteiligten Schmerzengeld.
Tödlicher Verkehrsunfall in Au
12 Monate Haft nach Verkehrsunfall

In unserer Familie ist nichts mehr, wie es war. Es ist ein Wahnsinn! Die Lücke ist nicht mehr zu schließen“, sagte der 67-jährige Vater des tödlich verunfallten Bregenzerwälders am Freitag vor Gericht.

Sein 26-jähriger Sohn ist am 10. November 2012 bei einem Verkehrsunfall in Au ums Leben gekommen. Der nicht angegurtete Handwerker hatte in der Nacht die Vorfahrtsregeln verletzt und war mit seinem Firmen-Pritschenwagen in die Landesstraße eingebogen. Dabei wurde der Pritschenwagen vom Auto eines zu schnell und alkoholisierten fahrenden 24-Jährigen erfasst.

Geld für Verbliebene

Der 24-jährige Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt, davon vier Monate unbedingt. Vom Strafgericht wurde der Bregenzerwälder dazu verpflichtet, den Eltern des Verstorbenen an Trauerschmerzengeld jeweils 3000 Euro zu bezahlen und den beiden Geschwistern des 26-Jährigen je 2000 Euro.

Im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch fordern die vier Angehörigen vom Unfallgegner und dessen Versicherung insgesamt weitere 54.000 Euro an Trauerschmerzengeld. Zivilrichterin Marlene Ender hat nach der gestrigen Tagsatzung erklärt, ihr Urteil werde nun schriftlich erfolgen.

Beklagtenvertreter Alexander Wirth fordert die Abweisung der Klage. Weil das überwiegende Verschulden am Unfall den verstorbenen Lenker treffe. Der Anwalt des beklagten Autofahrers beruft sich dabei auch auf den Sachverständigen Walter Rabl. Der Innsbrucker Gerichtsmediziner gab in der gestrigen Verhandlung zu Protokoll, tödliche Verletzungen wären unwahrscheinlich gewesen, wenn der den Vorrang verletzende Fahrer des Pritschenwagens angegurtet gewesen wäre.

Der Vater des Verstorbenen sagte bei der Einvernahme, die beiden Fahrzeuglenker seien zu gleichen Teilen verantwortlich für den folgenschweren Verkehrsunfall. Der beklagte Fahrer hätte wegen seiner Alkoholisierung gar nicht fahren dürfen. Es gehe ihm und seiner Familie mehr um Gerechtigkeit als um Trauerschmerzengeld.

Grenzfall

Richterin Ender merkte am Freitag an, es handle sich um einen Grenzfall zwischen gleichteiligem und überwiegendem Verschulden des Angehörigen der klagenden ­Familie. Sie könne nachvollziehen, was es für Angehörige bedeute, wenn ein Mitglied der Familie bei einem Verkehrsunfall sterbe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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