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Streit um Grundstücksdeal in Hohenems: Egger wehrt sich gegen Vorwürfe von Amann

Streit um Grundstücksdeal in Hohenems
Streit um Grundstücksdeal in Hohenems ©VOL.AT
Nach den jüngsten „Angriffen“ von Vizebürgermeister Bernhard Amann auf Bürgermeister Dieter Egger bezieht dieser nun Stellung.
Amann schießt gegen Egger
"Verbale Flatulenzen"

Im Zusammenhang mit der Emsbachverbauung würde es zu Komplikationen beim Verkauf von städtischen Liegenschaften kommen, so der Vorwurf von Vizebürgermeister Amann gegen Bürgermeister Egger. Ein Baumeister und eine Grundstücksbesitzerin würde auf diverse Rechte aus Verträgen beharren, welche aber nicht verbüchert sind bzw. fehlerhaft festgehalten wurden. Für Amann ist der Klageweg die bessere Lösung, da aus seiner Sicht gute Chancen bestehen würden. Dieter Egger bevorzugt allerdings einen Deal. Mit dem Verlust durch den niedrigen Verkaufspreis, die dazukommenden Kosten und die einmalige Zahlung an die Grundstücksbesitzerin würde sich der finanzielle Schaden für die Gemeinde auf 650.000 Euro belaufen, rechnete Amann vor.

Nun wehrt sich Bürgermeister Egger gegen die Vorwüfe: „Die Vorwürfe, Zusammenhänge und Zahlen stimmen so einfach nicht, und daher kann ich diese Behauptungen so auch nicht im Raum stehen lassen. Denn tatsächlich räumen wir nun den Scherbenhaufen auf, der in der Vergangenheit entstanden ist – und den er auch selbst im Stadtrat mitverantwortet hat, indem er seinerzeit selbst für die lastenfreie Veräußerung der Grundstücke gestimmt hat. Beschlüsse, die sogar von der Bezirkshauptmannschaft als rechtswidrig aufgehoben wurden”, nimmt Egger Stellung

So seien damals, unter Bürgermeister Otte Amann, einem Baumeister und einer Privatperson die Baurechte für das Grundstück am Emsbach eingeräumt worden, sagt Egger. Die damaligen Verträge seien  lückenhaft gewesen und es gab mündliche Nebenabreden und Zusagen, die nun teilweise nicht mehr nachvollziehbar – aber klagbar seien. Nun fordern laut Egger die Baurechtsinhaber diese Rechte ein. Die Stadt habe nun im Prinzip zwei Möglichkeiten: Ein Rechtsstreit – oder eine außergerichtliche Einigung.

Streit um Wert des Grundstücks

Die Einigung sieht eine einmalige Abschlagssumme und den Verkauf eines Grundstücks am Stadtrand zu einem Preis in der Höhe von 280 Euro (abzüglich 20 Prozent Abschlag) pro Quadratmeter vor.

Das Grundstück liege in einem von Hochwasser gefährdeten Bereich und sei auch von der Untergrundbeschaffenheit her tatsächlich nicht mehr wert, erklärt Egger. Die Zahl von Herrn Amann, der vorrechnet, der Quadratmeter wäre hier 480 Euro wert hält Egger für realitätsfremd. Die von ihm veranschlagten Mehrkosten für die Stadt in der Höhe von 650.000 Euro, die durch die Einigung entstehen, entbehren für Egger jeglicher realen Grundlage.

Entscheidung fällt in der Stadtvertretung

Am 7. März wird die Stadtvertretung endgültig darüber entscheiden, welcher Weg hier begangen wird. Egger selbst empfiehlt die außergerichtliche Einigung.

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