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"5 + 1 Punkte": So will die ÖVP für leistbares Wohnen in Vorarlberg sorgen

Norbert Sieber und Albert Hofer beim Pressegespräch zum Thema "Leistbares Wohnen"
Norbert Sieber und Albert Hofer beim Pressegespräch zum Thema "Leistbares Wohnen" ©ÖVP
In einer Pressekonferenz haben haben ÖVP-Nationalrat Norbert Sieber und ÖVP-Landtagsabgeordneter Albert Hofer Vorschläge präsentiert, die den Wohnungsmarkt in Vorarlberg beleben sollen.

Laut Sieber und Hofer könnte mit fünf Eckpunkten ein praxistaugliches neues Mietrechtsgesetz geschaffen werden. Gleichzeitig brauche es weiterhin Anreize um Wohnungseigentum zu erwerben, so die ÖVP-Politiker.

Von den von SPÖ und Grünen geplanten Beschränkungen z. B. in Sachen Mietzinshöhe oder Befristungsdauer hält man bei der Volkspartei wenig. Mietzinsdeckelungen und Beschränkungen seien nur scheinbare und populär wirkende Verbesserungen. Sie würden den Wohnungsmarkt weiter unter Druck setzen, so Sieber und Hofer.

Verländerung und Liberalisierung

Des weiteren sind die ÖVP-Mandare für eine Kompetenzverschiebung in Richtung Länder. Sieber und Hofer sind für eine Abkehr vom bestehenden Mietrecht.

Maßnahmenkatalog der ÖVP:

  1. Freie Wahl der Befristungsdauer von Mietverträgen – keine Mindestbefristung von drei Jahren.
  2. Bei fehlender schriftlicher Vereinbarung der Vertragsdauer soll kein un-befristeter Kündigungsschutz mehr entstehen können, welcher einer de facto Enteignung
    gleichkommt.
  3. Eintrittsrechte naher Angehöriger in Mietverhältnisse müssen zeitlich befristet werden, um Missbrauch zu vermeiden.
  4. Durchsetzbare Kündigungsgründe für die Vermieter (z. B. Eigenbedarfskündigung ist totes Recht) müssen geschaffen werden.
  5. Vereinfachung der Anwendungsbereiche des Mietrechtsgesetzes, wobei alle bisherigen Ausnahmen aus dem Mietrechtsgesetz (Ein- und Zweiobjekthäuser, Eigentumswohnungen etc.) bestehen bleiben müssen.

ÖVP will Wohnbauförderung weiter stärken

Vorarlberg gibt jährlich 150 Millionen Euro für die Wohnbauförderung aus. In Summe also knapp 10 Prozent des Landesbudgets. Nach Berechnungen des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen besteht in Vorarlberg ein Bedarf von jährlich ca. 3.100 neuen Wohnungen. 2016 wurden in Vorarlberg ca. 3.200 Wohnungen baubewilligt, rechnen Sieber und Hofer vor. Fast die Hälfte davon – 1.424 Neubauwohnungen und fünf Heime, dazu 1.731 Sanierungen – seien mit Landgeld gefördert worden.

600 gemeinnützige Wohnungen jährlich bis 2020 – das sieht die Wohnbauoffensive des Landes vor. Dieses Programm des Landes wurde um zusätzliche 150 Wohnungen (Sonderwohnbauprogramm) jährlich erweitert. In Summe sind das 3000 Wohnungen bis 2020.

FPÖ will Verländerung des Mietrechts

Auch die Vorarlberger Freiheitlichen setzen in der Frage der Leerstandsmobilisierung weiterhin auf eine Verländerung des Mietrechts und erteilen den Vorschlägen von Grünen und SPÖ nach einer Leerstandsabgabe eine Absage.

Um die  Situation rund um die die leerstehenden Wohnungen zu verbessern braucht es  laut FPÖ “keine Zwangsmaßnahmen über Abgaben, sondern eine Verländerung und eine damit verbundene Flexibilisierung des Gesetzes”.

SPÖ: Marktversagen erfordert Eingreifen

Die SPÖ erteilt den Forderungen der ÖVP in Sachen Wohnraumpolitik und Mieten eine Absage. „Die Mieten sind in den letzten Jahren explosionsartig und überproportional zum Einkommen gestiegen. Daher muss der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen“, erklärt SPÖ-Spitzenkandidat Reinhold Einwallner seine Position.

Die Abschaffung von sowohl der gesetzlichen Mindestbefristung von Mietverträgen als auch des Kündigungsschutzes für Mieter würden diese stark benachteiligen. Auch vom von der ÖVP geforderten Föderalisierung des Mietrechts hält er wenig: „In einem Staat, der nicht einmal so groß ist wie das benachbarte Bayern, neun unterschiedliche Mietrechtsgesetze einzuführen, ist nicht nachvollziehbar. Sinnvoller wäre, vermehrt regionale Aspekte bei der Ausgestaltung eines reformierten Mietrechts zu berücksichtigen“, fordert Reinhold Einwallner.

Im Einklang mit der Bundes-SPÖ fordert Reinhold Einwallner zudem die Einführung von Mietzinsobergrenzen mit gesetzlich festgelegten Zu – und Abschlägen. Im frei finanzierten Wohnbau soll der Mietzins nach wie vor die ersten 20 Jahre frei vereinbar sein. Auch fordern die Sozialdemokraten, dass die Maklerprovision nach dem Auftraggeberprinzip gezahlt wird. Auch soll die Vergebührung beim Finanzamt abgeschafft werden, Mieter sollen keine Grundsteuer zu entrichten haben und die Verwaltungskosten und Gebäudebündelversicherungen sollen nicht mehr im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter überwälzt werden können.

NEOS: “ÖVP offenbart Ratlosigkeit”

NEOS-Bautensprecher Gerald Loacker kann den ÖVP-Plänen hingegen nicht viel abgewinne. “ÖVP-Sieber sieht in der Zulässigkeit von mündlich befristeten Mietverträgen eine Lösung gegen teures Wohnen. Solch mündliche Vereinbarungen enden dann vor Gericht.”

Loacker betont ebenfalls, dass das Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW) folgendes offengelegt habe: Vorarlberg gebe die Wohnbauförderungsbeiträge nicht für sozialen Wohnbau aus. Die Landesregierung nehme alleine 30 Mio Euro durch Rückflüsse von Wohnbaudarlehen mehr ein, als sie ausgibt. Zusätzlich kassiere die Regierung noch einmal rund 50 Mio. Euro an Wohnbauförderungsbeiträgen.

Die NEOS sind für eine Zweckbindung der Wohnbauförderung. Es müsse jeder Euro in neue Wohnbau fließen, nicht nur ein Teil der Darlehnsrückflüsse, fordert Loacker.

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