Und da die Pkw nicht einfach abgeschleppt und verschrottet werden können – es handelt sich schließlich um fremdes Eigentum – kann es bis zu einem Jahr dauern, bis die Wracks entsorgt sind.
Autowracks: Langer Verfahrensweg
„Zuerst wird der letzte Fahrzeughalter eruiert, informiert und zur Abholung seines Gefährts aufgefordert“, zählt Peter Lauterer vom Amt für Gewerbe und Umwelt des Landes Vorarlberg den ersten Schritt auf einem langen Verfahrensweg auf. Alleine die Fahrer auszuforschen dauere eben seine Zeit. Aufgrund unsteter Aufenthaltsorte müssten die Schriftstücke oftmals sogar von der Polizei zugestellt werden.
„In den meisten Fällen reagieren die Fahrer auf die erste Aufforderung nicht – denn da drohen noch keine Sanktionen.“ Das ändert sich aber schnell. Nach der zweiten schriftlichen Aufforderung müssen die Lenker mit einem Strafverfahren und Strafgeld in Höhe von mindestens 750 Euro rechnen.
Sachverständiger vor Ort
Zeitgleich beurteilt ein Sachverständiger die Situation vor Ort. „Sobald die Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft mir den Auftrag erteilt, prüfe ich, ob die Fahrzeuge als Abfall zu bewerten sind“, erklärt Walter Kotz vom Amt für Abfallwirtschaft des Landes Vorarlberg. Mögliche auslaufende Bremsflüssigkeit, Öl oder Benzin sind Indikatoren für gefährlichen Abfall. „Bei Gefahr im Verzug, beispielsweise bei massiven Umweltbeeinträchtigungen, erfolgt ein beschleunigtes Verfahren“, versichert Kotz. Nach Abschluss des Gutachtens kann ein Entsorgungsauftrag erteilt werden. Ein sogenannter Abfallsammler kümmert sich dann um alles Weitere.
Im Jahr 2011 erwirkte die Abfallwirtschaftsbehörde 63 solcher Entsorgungsaufträge in ganz Vorarlberg. Im ersten Halbjahr 2012 mussten hierzulande bereits 41 Aufträge erteilt werden.
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