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4.800 Euro Strafe für Faustschlag

Geldstrafe nach Wirtshausschlägerei.
Geldstrafe nach Wirtshausschlägerei. ©BilderBox
Feldkirch - Ein 33-jähriger Maurer wurde am Landesgericht Feldkirch wegen eines Faustschlages und gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro verurteilt.

Noch nicht dabei – der Schadenersatz des Opfers. Der bereits wegen schwerer Körperverletzung vorbestrafte Handwerker schlug bei einer Wirtshausschlägerei in Hohenems seinem Kontrahenten dermaßen ins Gesicht, dass dessen Jochbein brach. Beim nächsten Mal gibt es Haft – so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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