AA

38.000 Euro Strafe für Bettlerin

Eine Bettlerin soll in Vorarlberg 38.000 Euro Strafe für wiederholtes betteln mit Kind zahlen. Ihr Anwalt hält die Strafe für rechtswidrig.
Eine Bettlerin soll in Vorarlberg 38.000 Euro Strafe für wiederholtes betteln mit Kind zahlen. Ihr Anwalt hält die Strafe für rechtswidrig. ©Themenbild: APA/BARBARA GINDL
Eine Rumänin soll 38.000 Euro Verwaltungsstrafe bezahlen, da sie immer wieder beim Betteln mit ihrem Kind erwischt wurde. Ihr Anwalt hält das Vorgehen der Behörden für rechtswidrig, doch die Politik bleibt hart.

Weil sie immer wieder beim Betteln mit Kind erwischt wurde, wird der Akt von Mihaela Christea in den letzten Wochen immer dicker. Zuletzt beliefen sich die Forderungen an die Frau, die im Monat etwa 200 Euro durch Betteln und den Verkauf von Straßenzeitungen verdienen soll auf 38.000 Euro. Ihr Anwalt hält das für rechtswidrig: “Es weiß jeder Beamte und jeder Politiker, dass solche Strafen von 450 Euro pro Anlassfall rechtswidrig sind.”

Teilweise wurde die Frau sechsmal am Tag, im 7-Minuten-Takt, bestraft, teilt Anwalt Anton Schäfer in einer Aussendung mit. “Verwaltungsstrafen müssen dem Einkommen entsprechen und der Schuld angemessen sein,” so der Jurist. Menschen, die 200 Euro im Monat verdienten, könnten niemals Strafen in Höhe von 38.000 Euro bezahlen. “Das ist absolut unverhältnismäßig und rechtswidrig,” so Schäfer weiter.

Landesrat Schwärzler bleibt in der Sache hart

Der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) kann in dem Vorgang kein Fehlverhalten der Behörden erkennen. Wenn jemand seine Strafen nicht bezahle und täglich bewusst gegen das Gesetz verstoße, sei es “wichtig und richtig”, klare Grenzen zu ziehen, betont der Landesrat im Gespräch mit dem ORF. Es gebe im Vorarlberger Landtag den einstimmigen Beschluss aller Parteien, dass Betteln mit Kleinkindern verboten sei, daran hätten sich auch die Bettler zu halten.

Mihaela Christea, die nach eigenen Angaben insgesamt fünf Kinder hat, von denen sie das jüngste noch stille, gibt an, keine Arbeit zu haben und auf der Straße zu schlafen. Täglich würde sie 20 bis 30 Euro verdienen, wovon sie das Meiste zu ihren Kindern in Rumänien schicke. Eine andere Bettlerin steht ihr bei und gibt an, niemanden zum Geld geben zu zwingen. Sie würden nicht aggressiv betteln.

Schäfer: “Strafen sollen Menschen aus Vorarlberg vertreiben”

Rechtanwalt Schäfer ist indes davon überzeugt, dass sich die Bettelverbote in Vorarlberg nicht aufrecht erhalten ließen. Die meisten Juristen im Land seien sich einig, dass Bettelverbote verfassungswidrig seien und nach einer juristischen Prüfung bald abgeschafft werden.

Ohnehin würden die Strafen nur dem Ziel dienen, die Menschen aus Vorarlberg zu vertreiben, zeigt sich der Anwalt überzeugt. Landesrat Schwärzler vertritt die Meinung: “Organisierte Bettler und Menschen, die in unser Land kommen und sich an keine Gesetze halten, wollen wir eigentlich nicht in unserem Land.“

Grüne fordern Rückkehr zur Vernunft

Für Nina Tomaselli (Grüne) ist das Vorgehen der Behörden “eines rechtsstaates nicht würdig”. Die Strafen häten eine Eigendynamik entwickelt: “Kein Falschparker dieser Welt bekommt drei Strafzettel auf einmal”. Sie fordert daher eine “Rückkehr zur Vernunft”.

Alle Partner sollten sich an einen Tisch begeben: Sozialinstitutionen, Sicherheitsbehörden und Vertreter der Notreisenden sollten gemeinsam Regeln erarbeiten, innerhalb derer Betteln oder Straßenzeitungsverkauf erlaubt sei. “Wer dann trotzdem negativ auffällt, soll auch entsprechende Konsequenzen spüren“, so Tomaselli in einer Aussendung.

(red)

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • 38.000 Euro Strafe für Bettlerin