Zudem erteilte ihm der Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) die Weisung, sich einer Psychotherapie zur Aufarbeitung allfälliger pädophiler Neigungen und Vermeidung sexueller Kontakte mit Kindern zu unterziehen. Der Angeklagte hatte sich als homosexuell bezeichnet und erklärt, die inkriminierten Berührungen wären seine ersten Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht gewesen: “Es ist richtig, dass ich auf Männer stehe. Ich weiß nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, das auszuprobieren, was mir vorgeworfen wird.” Es sei “passiert”.
Der Mann war vor 13 Jahren aus dem Irak nach Österreich geflüchtet und hatte sich hier gut integriert. Mit dem Gesetz kam er bis zum Vorjahr nicht in Konflikt. Am 22. Juli besuchte er das Strandbad Gänsehäufel und traf dort eine Bekannte, die mit ihrer Tochter unterwegs war. Nachdem man den Nachmittag gemeinsam verbracht hatte, nahm die Alleinerzieherin den 36-Jährigen mit nach Hause. Beim Fernschauen vergriff sich dieser erstmals an der Elfjährigen, indem er ihre Brüste betastete.
Die Nacht verbrachte der 36-Jährige dann neben der Mutter des Mädchens in deren Doppelbett. Am nächsten Tag gingen sie zu dritt ins Hütteldorfer Bad, wo der Mann neuerlich zudringlich wurde. Er fuhr der Schülerin unter die Badebekleidung und betastete sie im Intimbereich. Nach Angaben der Elfjährigen soll er “Streichelbewegungen” gemacht und erst von ihr abgelassen haben, als sie erklärte, sie habe Hunger.
Er habe das Mädchen für wesentlich älter gehalten, gab der Angeklagte zu Protokoll: “Sie schaut so groß aus. Ich dachte, sie ist 17 oder 18.” Wie die Rechtsvertreterin der Elfjährigen ausführte, leidet diese seither erheblich an den psychischen Folgen der Übergriffe. Das Gericht sprach ihr für die erlittenen Schmerzen 2.000 Euro zu.
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