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36.000 Euro an Boni für entlassenen Hotelmanager

Streitparteien beenden Arbeitsprozess mit Vergleich.
Streitparteien beenden Arbeitsprozess mit Vergleich. ©VOL.AT/ Steurer (Themenbild)
Feldkirch. Klagender Ex-Geschäftsführer und beklagtes Nobelhotel beendeten den Arbeitsprozess gleich mit einem gerichtlichen Vergleich.

Der entlassene Geschäftsführer des Nobelhotels forderte in seiner Klage 181.000 Euro. Die Gegenforderung des beklagten Hotels betrug 363.000 Euro.

Mit einem gerichtlichen Vergleich beendeten die Streitparteien gestern am Landesgericht Feldkirch den von Richterin Anna Maria Grass geleiteten Arbeitsprozess schon in der ersten Verhandlung. Demnach bezahlt das Hotel seinem ehemaligen Geschäftsführer netto 40.000 Euro. Darin enthalten sind 36.000 Euro für Bonuszahlungen und 4000 Euro für Gerichtsgebühren. Zudem wird dem Kläger ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausgestellt. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche beglichen. Ihre Prozesskosten trägt jede Partei selbst.

Mit der gütlichen Einigung wollen sich die Prozessparteien nicht nur ein langes und teures Verfahren ersparen, sondern auch mögliche strafrechtliche und finanzstrafrechtliche Probleme.

Am 30. Juni 2014 hatte der Geschäftsführer seine Kündigung erhalten, mit einer Kündigungsfrist bis 30.9.2014. Denn das Nobelhotel war für die Hoteleigentümer ein Minusgeschäft. Sie hätten eine Million Euro nachschießen müssen, um eine Insolvenz zu verhindern, sagte bei der gestrigen Verhandlung ein Sprecher des Hotels. Die Eigentümer hätten nach eigenen Angaben insgesamt fünf Millionen Euro mit dem Hotel verloren.

Vor dem Ablauf der Kündigungsfrist ist der Geschäftsführer am 4. August 2014 sogar entlassen worden. Ihm wurde dabei zum Vorwurf gemacht, er habe zu Unrecht von einer Bierbrauerei eine Provision von 36.000 Euro vereinnahmt. Der Entlassene weist den Vorwurf zurück.

Der von Alexander Wittwer anwaltlich vertretene Kläger verlangte ursprünglich vor allem vereinbarte Loyalitätsbonus-Zahlungen, die an keine Bedingungen wie etwa das Erreichen von Zielen geknüpft gewesen seien. Insgesamt habe er mit den Hoteleignern 200.000 Euro ausgemacht, mit einer jährlichen Auszahlung von 20.000 Euro. Die Gegenforderung des Hotels, dessen Anwalt Claus Brändle ist, bezog sich hauptsächlich auf 266.000 Euro aus 27 nicht verbuchten Hochzeitsfeiern.

Mitarbeiter schwarz bezahlt

Mit den Einnahmen aus den Hochzeiten habe er schwarz Hotelmitarbeiter bezahlt, sagte der Ex-Geschäftsführer. Ohne Schwarzgeld wäre das Nobelhotel aus seiner Sicht gar nicht zu führen gewesen. Der Ex-Geschäftsführer und die Hotelgesellschaft haben nach eigenen Angaben beim Finanzamt Selbstanzeige erstattet und inzwischen Steuern nachbezahlt.

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