Dafür wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig.
Die Gesamtstrafe setzt sich so zusammen: sieben Haftmonate für zwei versuchte Einbrüche, 35 ursprünglich bedingt gewährte Haftmonate aus der Vorstrafe.
Verletzt und missbraucht
Im Juli 2014 hatte der damals 16-Jährige nach einem Zeltfest in Gaißau eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und danach vergewaltigt. Die Strafe dafür hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit 42 Monaten Gefängnis, davon 28 Monate bedingt, rechtskräftig festgelegt. Von den unbedingt verhängten 14 Haftmonaten musste der Unterländer nur sieben Monate verbüßen. Der Schuldspruch war wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und wegen schwerer Körperverletzung erfolgt.
Die insgesamt 35 bedingten Haftmonate aus dem Sexualverbrechen von Gaißau wurden gestern nachträglich in unbedingte umgewandelt. Weil der junge Erwachsene in zweifacher Hinsicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat: Er ist rasch wieder straffällig geworden und hat sich nicht an das ihm auferlegte Alkoholverbot gehalten.
Gedächtnislücken
Wie schon nach dem Gaißauer Sexualverbrechen behauptete der Angeklagte auch gestern im Einbruchsprozess, er könne sich an nichts erinnern. Richter Gschwenter hat ihm das nicht geglaubt. Blutspuren des 18-Jährigen wurden an den Tatorten gefunden. Dann werde er es wohl gewesen sein, merkte der Angeklagte dazu an. Bei einem Haus wurde versucht, die Jalousie vor dem Küchenfenster aufzudrücken. Beim anderen Haus drang der Täter ins Schlafzimmer ein.
Psychiater hätten bei seinem Klienten keine psychiatrischen Auffälligkeiten festgestellt, berichtete der Bewährungshelfer Reinhard Ladenhauf.
Finanzielles Motiv
Staatsanwältin Konstanze Manhart sagte, trotz des Nettoeinkommens von 1600 Euro als Arbeiter habe der Angeklagte ein finanzielles Tatmotiv für die Einbrüche gehabt. Er habe seine Schulden aus Schmerzengeldforderungen und Anwaltskosten mit 30.000 Euro betitelt. Zudem sei ein Zivilprozess mit weiteren Schmerzengeldforderungen des Gaißauer Opfers anhängig.
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