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35.000 Euro: Der Anwalt haftet für seinen Fehler

Der Anwalt des Bauträgers bekämpfte nach eigenen Angaben fünf Jahre lang bis hin zum Verwaltungsgerichtshof die vor­übergehende Baueinstellung.
Der Anwalt des Bauträgers bekämpfte nach eigenen Angaben fünf Jahre lang bis hin zum Verwaltungsgerichtshof die vor­übergehende Baueinstellung. ©Symbolbild/Bilderbox
Mandant und Rechtsanwalt einigten sich auf einen Vergleich. Der Rechtsvertreter hatte auf einen Baustopp-Bescheid falsch reagiert.

Mir ist leider ein Lapsus passiert“, räumte der renommierte Rechtsanwalt gestern am Landesgericht Feldkirch ein. „Mir tut die Sache wahnsinnig leid“, sagte der Jurist, der zu den besten Anwälten Vorarlbergs zählt.

Der beklagte Anwalt und seine klagende Mandantschaft einigten sich darauf, den Zivilprozess mit einem gerichtlichen Vergleich zu beenden. Demnach bezahlt der Rechtsanwalt dem klagenden Immobilienunternehmen als Schadenersatz 35.000 Euro sowie mit 1389 Euro die halben Gerichtsgebühren.

Der Vergleich wurde bedingt abgeschlossen. Damit können die Streitparteien die gütliche Einigung noch bis 15. Dezember widerrufen. Denn letztlich wird die Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts darüber entscheiden, ob der Vergleich hält oder die Gerichte in dem Schadenersatzprozess urteilen müssen. Eingeklagt wurde ein Schadenersatzbetrag von 71.800 Euro.

Diese Summe will der klagende Bauträger bereits einem Unternehmen bezahlt haben. Denn diese behauptete, sie habe für mehrere ihrer Mitarbeiter 16 Tage lang keine Arbeit gehabt. Weil über die Baustelle des Bauträgers für diese Zeit behördlich ein Baustopp ergangen sei. Angeblich drohte bei der Baustelle, auf der in Dornbirn dann eine Wohnanlage errichtet wurde, zeitweise eine Hangrutschung.

Der Anwalt des Bauträgers bekämpfte nach eigenen Angaben fünf Jahre lang bis hin zum Verwaltungsgerichtshof die vor­übergehende Baueinstellung. Dabei habe er offenbar „die rechtliche Situation verkannt“, wie Zivilrichter Gerhard Winkler gestern erläuterte. Denn der Baustopp-Bescheid sei „gegen die falsche Person ergangen“. Die Eigentumsverhältnisse bei dem Grundstück sollen nicht jene gewesen sein, die von den Behörden angenommen wurden.

Damit sei der „Baustopp rechtswidrig“ gewesen, sagte der beklagte Anwalt. Das habe sich erst nach Jahren herausgestellt. Im Nachhinein betrachtet „habe ich einen Baustopp-Bescheid bekämpft, der im Prinzip zu ignorieren war“, resümierte der Jurist.

Ins Aus geschossen

Was mögliche Schadenersatzforderungen gegen die Baubehörden aus dem Titel der Amtshaftung anbelangt, habe er sich und seine Mandantschaft „selbst ins Aus geschossen“. Denn allfällige Ansprüche seien wegen des jahrelangen Rechtsstreits verjährt.

„Ich habe kein Honorar kassiert“, sagte der Rechtsanwalt. Darauf hätte er „keinen Anspruch gehabt“, weil er ja „einen sinnlosen Aufwand betrieben“ habe.

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