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30 Jahre Haft für "Schwarze Witwe" in Frankreich

Eine in Frankreich als "Schwarze Witwe" bekannte Frau ist wegen des Mordes an ihrem Ehemann zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Damit ging das Schwurgericht in der Alpenstadt Grenoble am Freitag noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 25 Jahren hinaus. Der Fall erregte Aufsehen, da zwei weitere Ex-Partner von Manuela G. unter mysteriösen Umständen gestorben waren.


Die 53-jährige Angeklagte hatte zum Auftakt des Verfahrens den Vorwurf zurückgewiesen, ihren Ehemann im Oktober 2008 ermordet zu haben. Dieser war tot auf der Rückbank seines abgebrannten Autos gefunden worden. Bei der Obduktion wurden drei verschiedene Schlafmittel in seinem Blut nachgewiesen. Auch stellte sich schnell heraus, dass das Feuer im Wagen absichtlich gelegt worden war.

Die spielsüchtige G. hatte Streit mit ihrem Ehemann um Geld gehabt und ohne sein Wissen eine Hypothek von 165.000 Euro auf das gemeinsame Haus aufgenommen, was dieser aber herausfand. Ihre Schulden konnte G. später mit der Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes begleichen.

Im Zuge ihrer Ermittlungen machte die Polizei eine erstaunliche Entdeckung: Zwei Ex-Partner von Manuela G. waren zwischen 1983 und 1991 unter mysteriösen Umständen gestorben, zwei weitere hatten schwere Vergiftungen überlebt. Im Dezember 1983 verbrachte ihr damaliger Ehemann wegen einer Überdosis Angsthemmern drei Monate im Krankenhaus.

Weniger als ein Jahr später wurde ihr Liebhaber, ein Juwelier, im Koma ins Krankenhaus eingeliefert. G. hatte ihm Morphiumderivate in den Tee gekippt, damit er ihr einen 80.000-Euro-Scheck unterschreibt – und wurde deswegen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Im April 1989 erstickte ein anderer Liebhaber der spanischstämmigen Frau in seinem Auto, während der Wagen in der Garage stand und der Motor lief. Die Ermittler gingen von einem Suizid aus. Wieder zwei Jahre später erstickte ihr neuer Lebenspartner bei einem Wohnungsbrand. In beiden Fällen hatten die Opfer Schlafmittel im Blut. Wegen des letzten Vorfalls liefen gegen G. Ermittlungen, diese wurden aber schließlich eingestellt.

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