Anlass für die Verschärfung des Sicherheitspolizeigesetzes war ein Fall im Mai 2012, als ein Vater seinen Sohn in einer Volksschule in St. Pölten erschossen hat. Die Novelle sieht vor, dass, wenn Jugendliche unter 14 Jahren von häuslicher Gewalt betroffen sind, ein Betretungsverbot auch für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen inklusive einen Umkreis von 50 Metern ausgesprochen werden kann.
Sensibilisierung des Personals dürftig
Geschäftsführerin Maria Schwarz-Schlöglmann und die Vorsitzende des Trägervereins, Sonja Ablinger, merkten allerdings an, dass zwar das erweiterte Betretungsverbot häufig genutzt werde, sie vermissen aber flankierende Maßnahmen. Die grundlegende Information und Sensibilisierung des befassten Personals in Schulen und Horten sei immer noch dürftig, kritisierten sie in der Pressekonferenz.
188 Männer nahmen Beratung in Anspruch
Das Gewaltschutzzentrum OÖ hat im Vorjahr 2.008 Fälle häuslicher Gewalt bzw. von Gewalt im sozialen Nahraum und Stalking betreut. 1.248 strafrechtlich relevante Delikte wurden der Einrichtung gemeldet, darunter 602 Körperverletzungen, 481 gefährliche Drohungen und 85 Stalking-Fälle. Heuer nahmen einschließlich Juni bereits 1.207 Personen Beratung oder Unterstützung in Anspruch, darunter auch 188 Männer. Die Zahl der Betroffenen stieg damit gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 um zehn Prozent.
(APA)
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