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250 Euro Buße nach Drohung gegen Tierquäler

Die Angeklagte sah ein, dass es ein Fehler war, den Jugendlichen mit einer Schreckschusspistole zur Rede zu stellen.
Die Angeklagte sah ein, dass es ein Fehler war, den Jugendlichen mit einer Schreckschusspistole zur Rede zu stellen. ©Matthias Rauch; BilderBox
Feldkircherin sieht ein, dass Auftreten mit Schreckschusspistole ein Fehler war.
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Am Landesgericht Feldkirch wurde heute eine Oberländerin wegen gefährlicher Drohung zu einer Geldbuße von 250 Euro verpflichtet. Das Gericht bot ihr dies im Rahmen einer Diversion an. Einer der Tierquäler war unlängst ebenfalls mit einer Diversion davon gekommen. Drei Jugendliche waren an dem qualvollen Misshandeln des Kater „Milow“ beteiligt. Einer ist zu jung, um zur Verantwortung gezogen zu werden, der Zweite kam in die Gunst einer Diversion, der Dritte ist noch ausständig, ein Gutachten fehlt noch.

Geld gefordert

Die Angeklagte sah ein, dass es ein Fehler war, den Jugendlichen mit einer Schreckschusspistole zur Rede zu stellen. Mit der Buße ist sie einverstanden. Der Tierquäler erscheint lässig mit Schildkappe als Zeuge vor Gericht, sein Anwalt will 150 Euro für den Schrecken, den der Teenager angeblich erlitten hat. Diese Forderung wird nicht erfüllt, es gibt kein Geld für „das Opfer“.

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