Bei der Billigmarke “bob” sind 22 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) in Wien, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
22 von 23 “bob”-Klauseln gesetzwidrig
Das Gericht erklärte es etwa für unzulässig, dass bei “bob” die Schadenersatzansprüche der Kunden auf eine Pauschale begrenzt sind. Auch dürfe es bei außerordentlichen Kündigungen keine Frist geben. Dass die Telekom bei “bob” Verzugszinsen von zwölf Prozent verlangt, sei zudem “gröblich benachteiligend”. Insgesamt hat der Richter alle bis auf eine der 23 vom VKI beanstandeten Klauseln verurteilt.
Laut VKI hat die Telekom vom Gericht vier Monate Zeit bekommen, die Klauseln zu ändern. Bereits das Handelsgericht hatte in erster Instanz den Konsumentenschützern bei 22 der 23 Klauseln recht gegeben. Der VKI hat die Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG im Oktober 2013 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eingebracht.
Telekom Austria geht zum OGH
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.