Er war im April dieses Jahres mit seiner damaligen Freundin dermaßen in Streit geraten, dass er sie schlug. Durch den Schlag verletzte sie sich an der Mikrowelle.
Der Mann zeigte sich geständig, gab zu, dass dies keine Methode sei, Konflikte zu bereinigen und versprach, die Strafe umgehend zu bezahlen. Seiner damaligen Freundin schuldet er 200 Euro Schmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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