Eine Anfrage informeller Natur – die Volksanwaltschaft hat keine gesetzliche Prüfkompetenz gegenüber den ÖBB – wurde dem Konzern übermittelt.
Passagiere aus Zug entfernt: Volksanwaltschaft will ÖBB prüfen
Am Wochenende hatten die 200 Zuggäste, die in Richtung Wien unterwegs waren, in Leoben aussteigen müssen, da der Zug überfüllt war. Die Passagiere mussten in Regionalzüge umsteigen. ÖBB-Sprecher Christoph Posch bestätigte den Vorfall und erklärte, dass es daran lag, weil Ferienende in der Steiermark war und nur die wenigsten Fahrgäste einen Sitzplatz reserviert hatten. Er entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und empfahl Reisenden Reservierungen, dann könnten die ÖBB auch besser planen und mehr Waggons mitführen.
Ferienende in der Steiermark
Die Volksanwaltschaft hat die informelle Anfrage an die Generaldirektion der ÖBB am Dienstag in einer Aussendung angekündigt: “Ziel ist die künftige Vermeidung derartiger skandalöser Vorfälle. Ich werde mich im Interesse der Fahrgäste des Verkehrsbetriebes für eine nachhaltige Verbesserung der Situation einsetzen”, sagte Volksanwalt Günther Kräuter. Er forderte, dass die Volksanwaltschaft gleich wie der Rechnungshof künftig auch ausgegliederte Rechtsträger wie die ÖBB oder die Asfinag prüfen darf. Derzeit ist eine formale Missstandsfeststellung mit Empfehlungen bei diesen staatsnahen Unternehmen nicht möglich. Nun sei das Parlament am Zug, um durch die Sicherstellung einer individuellen Beschwerdemöglichkeit an die Volksanwaltschaft den Schutz der Interessen von Millionen Verkehrsteilnehmern in Österreich zu verbessern, meinte Kräuter.
(APA/Red.)
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