Der junge Mann hat in Österreich Asylstatus und versprach vor seiner bedingten Entlassung aus der ersten Haft, dass er künftig straffrei leben werde.
Versprechen nicht gehalten
Nun wurde er erneut verurteilt. Die Strafe findet er zu hoch, den Schuldspruch ungerecht, er kündigt an, die Entscheidung zu bekämpfen. Die Gegenseite, die Staatsanwaltschaft, ist ebenfalls unzufrieden. Ihr sind die 20 Monate Haft zu wenig, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (Christiane Eckert)
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