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19-Jähriger lässt sich Nacktfotos via WhatsApp von 13-Jähriger schicken: Urteil

Ein 19-Jähriger ließ sich Nacktfotos via WhatsApp schicken.
Ein 19-Jähriger ließ sich Nacktfotos via WhatsApp schicken. ©APA/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene (Archiv)
Ein 19-jähriger Salzburger, der sich laut Anklage von einer 13-Jährigen pornografische Fotos per WhatsApp schicken ließ, ist in einem fortgesetzten Prozess am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Das Handy des Burschen wurde konfisziert. Das Opfer soll 200 Euro Schmerzensgeld erhalten.
Prozessbeginn

Die Staatsanwaltschaft hatte dem nicht geständigen Beschuldigten versuchten sexuellen Missbrauch Unmündiger, pornografische Darstellung Minderjähriger und versuchte Nötigung vorgeworfen. Das Urteil erfolgte im Sinne der Anklage, allerdings sei das vorgeworfene Posten der Fotos auf Facebook vom Schöffensenat nicht angenommen worden, sehr wohl aber das Verschicken via WhatsApp, erläuterte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner in einer Stellungnahme an die APA.

Salzburger: Fotos nicht via WhatsApp verschickt oder gepostet

Der Angeklagte hatte erklärt, dass er das Mädchen im Sommer 2015 beim Baden kennengelernt habe, sie habe sich allerdings als 16-Jährige ausgegeben. Er habe die Fotos auch nicht weitergeschickt oder im Internet gepostet. Zudem stimme es nicht, dass er der 13-Jährigen und deren Freundin gedroht habe, falls sie “Scheiße” herumerzählten, würde er sie “kaltstellen”. Der Verteidiger des 19-Jährigen ergänzte, dass auf den Fotos keine sexuelle Handlung dargestellt worden seien.

Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben.

(APA)

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