Die Staatsanwaltschaft hatte dem nicht geständigen Beschuldigten versuchten sexuellen Missbrauch Unmündiger, pornografische Darstellung Minderjähriger und versuchte Nötigung vorgeworfen. Das Urteil erfolgte im Sinne der Anklage, allerdings sei das vorgeworfene Posten der Fotos auf Facebook vom Schöffensenat nicht angenommen worden, sehr wohl aber das Verschicken via WhatsApp, erläuterte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner in einer Stellungnahme an die APA.
Salzburger: Fotos nicht via WhatsApp verschickt oder gepostet
Der Angeklagte hatte erklärt, dass er das Mädchen im Sommer 2015 beim Baden kennengelernt habe, sie habe sich allerdings als 16-Jährige ausgegeben. Er habe die Fotos auch nicht weitergeschickt oder im Internet gepostet. Zudem stimme es nicht, dass er der 13-Jährigen und deren Freundin gedroht habe, falls sie “Scheiße” herumerzählten, würde er sie “kaltstellen”. Der Verteidiger des 19-Jährigen ergänzte, dass auf den Fotos keine sexuelle Handlung dargestellt worden seien.
Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben.
(APA)
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