Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 34-jähriger Arbeiter wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung eines Polizeibeamten zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Der Mann verdient in der Schweiz ganz gut, daran wird auch die Geldstrafe bemessen.
Der Unbescholtene rastete bei einer Familienstreitigkeit aus, die Polizei musste einschreiten. „Ich habe völlig überreagiert“, räumt der Mann ein, entschuldigt sich beim Verletzten und verspricht, diesem 100 Euro Schmerzengeld zu bezahlen. Damit ist die Sache vom Tisch, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt.
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