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18 Monate Haft nach Messerstich

18 Monate haft für schwere Körperverletzung.
18 Monate haft für schwere Körperverletzung. ©VOL.AT/Eckert
Ein 20-jähriger Afghane verletzte absichtlich einen Mitbewohner in seiner Unterkunft. Dafür wurde er nun verurteilt.

Am Landesgericht Feldkirch wurde heute ein junger Asylwerber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Auch wegen versuchter schwerer Nötigung erging ein Schuldspruch.

Der Asylwerber hatte sich darüber geärgert, dass ein 34-jähriger Mitbewohner am Gang einen Scherz gemacht hatte. Er fühlte sich gekränkt und suchte den Mann, als dieser schlief, mit einem Messer auf. „Warum hast Du gelacht?“, wollte er wissen und stach zu. Einen weiteren Mitbewohner, der sich einmischte, wollte er ebenfalls angreifen.

Leicht und doch schwer verletzt

Der Angegriffene wurde eigentlich nur leicht verletzt, weil die Bauchdecke nicht durchdrungen wurde. Die Ärzte mussten diese jedoch öffnen, um auszuschließen, dass innere schwere Verletzungen für Komplikationen und Lebensgefahr sorgen. Somit wird dem Angreifer eine schwere Körperverletzung zugerechnet.

Dass er absichtlich zugestochen hat, ist das Gericht auch überzeugt. 18 Monate Haft und 1000 Euro Schmerzengeld für das Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob der Mann abgeschoben wird, ist nicht Sache des Gerichts, sondern der Verwaltungsbehörden.

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