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18 Monate Gefängnis für den Bestellbetrüger

Schuldspruch wegen schweren Betrugs
Schuldspruch wegen schweren Betrugs ©VOL.AT
Feldkirch - Von der Haftstrafe muss der vorbestrafte 22-Jährige drei Monate tatsächlich verbüßen.

Am 29. Mai wird der Häftling aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen werden. Dann wird der 22-Jährige drei Monate im Gefängnis verbracht haben. Richter Günther Höllwarth gewährte ihm schon beim gestrigen Prozess am Landesgericht Feldkirch die sogenannte Halbstrafe: Nach der Hälfte der Freiheitsstrafe erfolgt die Enthaftung auf Bewährung.

Der mit zwei Vorstrafen belastete Bestellbetrüger wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil sechs Monate Gefängnis; dazu erhält er die Halbstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schwerer Betrug

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der geständige Bregenzer hatte zwischen 2013 und 2016 übers Internet 38 Bestellbetrügereien mit einem Gesamtschaden von 13.000 Euro begangen. Bestellt hatte der Arbeitslose, oft mit falschem Namen, vor allem Turnschuhe.

Am 29. Februar 2016 wurde er festgenommen. Am 1. März wurde der Bregenzer am Landesgericht verurteilt, weil er mit einer gestohlenen Bankomatkarte eines Kollegen Geld behoben hatte. Wenige Stunden später unternahm er an jenem Tag in Bregenz vor seiner Überstellung zur U-Haft nach Feldkirch als Polizei-Häftling einen an sich straffreien Fluchtversuch. Während einer Rauchpause im Innenhof der Polizeiinspektion rannte der Häftling davon.

Nach wenigen Hundert Metern wurde der Geflüchtete von ihm nachrennenden Polizisten gestoppt. Dabei wehrte sich der Häftling gegen den Halsklammergriff eines Polizisten. Dafür wurde er wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.

Er werde nun sein Leben um 360 Grad ändern, versprach der Häftling. Dann würde sich aber nichts ändern. Der Richter merkte deshalb in der Strafverhandlung an, 180 Grad wären günstiger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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