Ein 18-Jähriger wurde bereits 2016 wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt. Auch damals war er betrunken und führte sich ungebührlich auf. Im Fasching 2017, kein halbes Jahr später, der nächste Vorfall. Der Junge, 1,44 Promille intus, beleidigt Polizisten und steht den Beamten plötzlich mit einem großen Küchenmesser mit 17 Zentimeter Klingenlänge gegenüber. Der Beamte hat nicht lange Zeit zu diskutieren, nimmt den Techniker in die Zange und knöpft ihm das Messer ab.
Teurer Ausraster
„Ich weiß, dass ich unangenehm sein kann, wenn ich getrunken habe“, räumt der junge Mann ein. Der zweite Ausraster innerhalb eines halben Jahres kommt ihn nun teuer zu stehen. Alte Bewährungsstrafe plus neue Geldstrafe plus Verfahrenskosten – alles in allem sind 7260 Euro zu berappen. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltskosten. BH-Strafen aus einem Unfall sind auch noch offen, der Verurteilte bittet um Ratenzahlung. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht.
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