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18-Jähriger in Mariahilf vergewaltigt: JUS-Student in Wien vor Gericht

In Wien stand ein JUS-Student vor Gericht
In Wien stand ein JUS-Student vor Gericht ©APA
Ein "bizarrer Vorfall" beschäftigte am Dienstag ein Schöffensenat im Straflandesgericht. Ein Jus-Student soll nachts auf offener Straße in Wien-Mariahilf einen 18-jährigen Schüler vergewaltigt haben. Der Angeklagte stellte das in Abrede und sprach von einvernehmlichem Sex - obwohl er heterosexuell sei, wie er betonte.

Das Geschehen soll in der Nacht auf den 30. Oktober 2013 am Fuß der Rahlstiege vorgefallen sein. Von einem “bizarren Vorfall” sprach Richter Andreas Böhm beim Prozess in Wien.

Anklage: Vergewaltigung in Mariahilf

Laut Anklage verließ das Opfer in erheblich alkoholisiertem Zustand gegen 1.30 Uhr eine Bar auf der Mariahilfer Straße. Am Nachhauseweg begegnete er dem 22-jährigen, ihm völlig unbekannten Burschen. Dieser soll den beeinträchtigten Schüler in ein Gebüsch gedrängt und sich an ihm vergangen haben.

Als der 18-Jährige sich während dieses Vorgangs zu wehren begann, versetzte er ihm der Staatsanwaltschaft zufolge drei bis vier wuchtige Faustschläge ins Gesicht und auf den Hinterkopf. Der Schüler gab darauf seinen Widerstand auf.

Arbeiter gingen dazwischen

Zwei Arbeiter, die sich am Weg zu einer Baustelle befanden, wurden auf die Szene aufmerksam. Da lief der 22-Jährige davon. Einer der Arbeiter verfolgte ihn und nahm mit seinem Mobiltelefon Kontakt zur Polizei auf, die den Flüchtenden stellte. Dieser beschimpfte die Beamten und ließ sich nur unter Protest festnehmen.

JUS-Student beschreibt Vorfall anders

Er sei von dem 18-Jährigen angesprochen worden, behauptete der Angeklagte. Nach einem kurzen Wortwechsel sei es zu einem Kuss gekommen: “Dann sind wir im Gebüsch gelandet.” Er könne sich nicht daran erinnern, den Jugendlichen geschlagen zu haben.

Opfer und Täter stark betrunken

Verteidiger Sebastian Lesigang verwies darauf, dass auch sein Mandant stark betrunken war und nach seiner Festnahme mehrere Wochen auf der Psychiatrie verbringen musste, was ihn “traumatisiert” habe.

Zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten – er soll zum Tatzeitpunkt auf Basis seiner Angaben 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben – wurde die Verhandlung auf Ende November vertagt.

(apa/red)

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