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18-Jährige im Zug sexuell belästigt: 49-Jähriger vor Gericht

Der angeklagte Zugpassagier hatte laut Urteil versucht, die Schwarzfahrerin in Bregenz am Aussteigen aus dem Zug zu hindern.
Der angeklagte Zugpassagier hatte laut Urteil versucht, die Schwarzfahrerin in Bregenz am Aussteigen aus dem Zug zu hindern. ©Symbolbild/Sams
Wegen der sexuellen Belästigung im Zug ist die 18-jährige Türkin nach Überzeugung der Richter psychisch schwer verletzt worden. Deshalb muss der 49-jährige Angeklagte dem Opfer als Schmerzengeld 5000 Euro bezahlen.

Als Folge des Vorfalls habe die junge Frau monatelang Schlafstörungen und Angstzustände gehabt und Antidepressiva einnehmen müssen, sagte Gerichtspsychiater Franz Riedl. Der angeklagte Zugpassagier hatte laut Urteil versucht, die Schwarzfahrerin in Bregenz am Aussteigen aus dem Zug zu hindern. Dabei habe er sie festgehalten und die Gelegenheit dazu genützt, ihr absichtlich oberhalb ihrer Kleidung an die Brust und ans Gesäß zu greifen, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung.

Nicht rechtskräftig. Wegen versuchter Nötigung und sexueller Belästigung wurde der unbescholtene Deutsche gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 2700 Euro. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für den von Andrea Concin verteidigten Handwerker hätte ein Jahr Gefängnis ausgemacht. Angeklagt war eine schwere geschlechtliche Nötigung mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Haft.

Weiteres Urteil. Verurteilt wurde auch ein Kollege des angeklagten 49-Jährigen. Auch der 36-jährige Zugreisende hatte aus Sicht der Richter versucht, jugendliche Schwarzfahrer mit Gewalt am Aussteigen aus dem Zug zu hindern. Dabei, so das Urteil, hat der Handwerker einen Burschen am Hals gehalten und dessen liegengelassene Jacke mitgenommen.

Wegen versuchter Nötigung, versuchter Körperverletzung und Unterschlagung wurde über den mit sieben Vorstrafen belasteten Deutschen eine Geldstrafe von 10.500 Euro (300 Tagessätze zu je 35 Euro) verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

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