Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagmittag bekannt. “Die U-Haft wurde aus den Haftgründen der Verdunkelung und Tatbegehungs- bzw. Ausführungsgefahr verhängt”, erklärte Salzborn.
Terrorverdacht: Ermittlungen gegen 17-Jährigen
Rechtswirksam ist die freiheitsentziehende Maßnahme vorerst bis zum 7. Februar. Verteidiger Wolfgang Blaschitz verzichtete auf Rechtsmittel. Gegen den 17-Jährigen, der einen terroristischen Anschlag in der Bundeshauptstadt vorbereitet haben soll, wird wegen terroristischer Vereinigung im Sinn des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt.
(apa/red)
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