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150.000 Euro geschenkt? Streit zwischen Freundinnen geht vor Gericht

Entscheidend dürfte sein, wer glaubwürdiger ist.
Entscheidend dürfte sein, wer glaubwürdiger ist. ©Symbolbild/Bilderbox
Anhängiger Zivilprozess zwischen zwei früheren Freundinnen: Geldgeberin spricht von Darlehen, Geldnehmerin von Geschenk.

Insgesamt hat die Vorarlbergerin vor zwei Jahren der Schweizerin 150.000 Euro übergeben. Darin sind sich die beiden ehemaligen Freundinnen einig. Strittig ist allerdings in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch, ob das viele Geld ein Darlehen oder ein Geschenk war.

Die klagende Geldgeberin sagt, es habe sich um ein Darlehen gehandelt. Die 59-jährige Lehrerin fordert deshalb die Rückzahlung des Darlehens. Die beklagte Geldnehmerin behauptet hingegen, sie habe das Geld geschenkt erhalten. Die beiden Frauen haben nichts schriftlich vereinbart. Sie berufen sich auf unterschiedliche mündliche Vereinbarungen.

Strafverfahren. Anhängig ist neben dem Zivilverfahren auch ein Strafverfahren. Denn die Geldgeberin hat die Geldnehmerin bei der Polizei wegen schweren Betrugs angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat noch nicht entschieden, ob Anklage erhoben oder das Strafverfahren eingestellt wird. Seine Mandantin sei um 150.000 Euro betrogen worden, sagte Klagsvertreter Klaus Tusch im Zivilprozess. Sie sei aus allen Wolken gefallen, als die Beklagte plötzlich von einem Geschenk gesprochen habe.

Die Klägerin berichtete im Zivilprozess, sie habe ihrer Freundin mit zwei Darlehen helfen wollen. Die Beklagte habe das Geld etwa für die Einrichtung einer Wohnung benötigt. Sie habe ihr im Juli 2016 in der Schweiz 50.000 Euro in bar übergeben und im Oktober 2016 sogar 100.000 Euro. Die Beklagte habe gefragt, ob sie das geliehene Geld in monatlichen Raten zurückzahlen solle. Sie habe dazu zuerst geantwortet, die Modalitäten der Rückzahlungen werde man später regeln, gab die Klägerin zu Protokoll. Dass Rückzahlungen fällig seien, sei aber nicht zweifelhaft gewesen, sondern nur, wann und wie sie die Gelder zurückerhalten sollte.

Gerechtigkeit. Die Klägerin erhofft sich vom Zivilprozess Gerechtigkeit. Richterin Birgit Vetter merkte dazu an, entscheidend werde sein, wer für sie glaubwürdiger sei.

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