Der Angeklagte nahm das Urteil – ohne Beratung mit seinem Verteidiger – an, ebenso der Staatsanwalt. Es ist somit rechtskräftig. Der Schadenersatz im Ausmaß von 1,48 Mio. Euro, den die privatbeteiligte Versicherung gestellt hatte, wurde anerkannt.
Mildernd waren der wesentliche Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung sowie dessen bisheriger ordentlicher Lebenswandel. Richterin Andrea Hüttl verwies auch auf die schwere Persönlichkeitsstörung des 26-Jährigen. Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von mehreren Straftaten aus.
Im Mai hatte es im Raum Waidhofen an der Thaya mehrmals gebrannt. Wenige Tage vor Beginn der Serie hatte der Angeklagte mit einer Steinschleuder eine Polizeiinspektion beschossen – laut Staatsanwaltschaft in der Absicht, den Beamten herauszulocken, niederzustechen und seiner Waffe zu berauben. Nach seiner Festnahme gab der Mann weiters an, er hätte Eltern, Lehrer, Polizisten und Ausländer umbringen wollen.
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