Eine natürliche Todesursache aufgrund einer Vorerkrankung liege nicht vor, sagte Oberstaatsanwalt Walter Feiler. Der 15-Jährige habe Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper erlitten und sei in den Schwitzkasten genommen worden.
Keine Waffen im Spiel
Waffen oder Fußtritte seien nicht im Spiel gewesen. Fünf Tatverdächtige seien noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Passau vorgeführt worden. Dieser erließ Haftbefehle gegen vier Beteiligte im Alter von 15, 17, 21 und 25 Jahren sowie einen Unterbringungsbefehl gegen einen 14-Jährigen. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Fünf hätten sich bisher nicht näher zur Tat geäußert, sagte Feiler.
(APA/dpa)
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