Bei der nächsten Verurteilung werde der 15-Jährige ins Gefängnis müssen, kündigte Richterin Verena Marschnig an. Sie sprach von einer „letzten Chance“, die dem mit zwei einschlägigen Vorstrafen belasteten Teenager gewährt werde. Wegen zahlreicher Delikte in einem Tatzeitraum von nur zwei Monaten wurde der geständige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil erging wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, schwerer Sachbeschädigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachentziehung sowie Entfremdung unbarer Zahlung und ist nicht rechtskräftig.
Der angerichtete Gesamtschaden beläuft sich auf 22.000 Euro. Mit Sachbeschädigungen hatte der Schulabbrecher einen Schaden von 19.200 Euro verursacht. Davon entfielen bei einem Bahnhof im Walgau nach Steinwürfen 11.000 Euro auf eine Lärmschutzwand aus Glas und 3200 Euro auf einen Fahrkartenautomaten. Zudem beschädigte der Jugendliche mehrere geparkte Autos, bei denen er entweder einen Seitenspiegel wegtrat oder Lack zerkratzte.
Smartphones geklaut
Mit gewerbsmäßigen Ladendiebstählen richtete der junge Arbeitslose einen Schaden von 3300 Euro an. So klaute der im Oberland lebende Deutsche in Geschäften sechs Smartphones im Wert von 390 bis 700 Euro. Der 15-Jährige stahl am 18. September 2015 in einem Oberländer Einkaufszentrum sogar einen Schwangerschaftstest im Wert von 9,90 Euro und ein Gleitgel zum Verkaufspreis von 9,95 Euro. Am 29. Oktober 2015 entwendete der Minderjährige in einem Oberländer Supermarkt eine Packung Kondome, die 14,99 Euro gekostet hätte.
Der Jugendliche fügte seiner Mutter mit einem Faustschlag gegen den Oberarm ein Hämatom zu, drohte mit einer vorgehaltenen Jalousiestange, ihr den Kopf einzuschlagen, und entwendete ihre Bankomatkarte.
Das Gericht erteilte dem von Andrea Rinderer verteidigten Angeklagten die Weisung, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und an einem Antigewalttraining teilzunehmen. Komme er den Weisungen nicht nach, werde die auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von fünf Monaten doch schlagend, sagte die Richterin.
Der 15-Jährige sagte, er wolle sein Leben jetzt in den Griff bekommen. Er solle arbeiten, merkte dazu Staatsanwalt Markus Fußenegger an. Pferde zu streicheln, so wie er das derzeit tue, sei dafür nicht ausreichend.
(Quelle: NEUE)
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